Beschlussvorlage - BV/0213/16
Grunddaten
- Betreff:
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Überprüfung der sanitären Anlagen in allen Celler Grundschulen und Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Entscheidung
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07.06.2016
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Sachverhalt:
Die Gebäude der Celler Grundschulen werden vom Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft (FD 65) baulich unterhalten. Die Kindertageseinrichtungen (Kitas), die in stadteigenen Gebäuden untergebracht sind, werden ebenfalls vom FD 65 baufachlich betreut. Bei Kitas, bei denen Trägerin die Stadt ist, die aber in Fremdgebäuden untergebracht sind, übernimmt FD 65 teilweise Bauunterhaltungsaufgaben. Die Instandhaltung des Gebäudes ist zumeist Aufgabe des jeweiligen Gebäudeeigentümers.
Der Zustand der Gebäude und damit auch der sanitären Anlagen wird im Rahmen des laufenden Geschäfts von den Beschäftigten des FD 65 überprüft. Der FD 65 ist zudem mit den Schulhausmeistern im engen Kontakt, sodass auch besondere Schäden oder Mängel zeitnah erfasst werden können. Eine Sonderprüfung ist somit nicht erforderlich und würde zudem erhebliche Personalressourcen binden, die für die Vorbereitung, Planung und Durchführung anderer Maßnahmen fehlen würden.
Der Sanierungsbedarf in der Grundschule Hehlentor wurde vom FD 65 festgestellt und im Haushalt angemeldet. Die prekäre Haushaltssituation der Stadt Celle führt allerdings dazu, dass nicht alle wünschenswerten Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zeitnah durchgeführt werden können. Konkrete sicherheitstechnische oder hygienische Mängel werden allerdings mit Vorrang beseitigt. Gerade im Bereich der Trinkwasseranlagen wurden in den letzten Jahren vom FD 65 erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Anforderungen an die sich stetig verschärfende Trinkwasserverordnung Rechnung zu tragen. Die Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Schulen und Kitas werden von der Verwaltung grundsätzlich so geplant, dass sie in den Ferienzeiten durchgeführt werden können.
Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises werden hinsichtlich der baulichen Unterhaltung überwiegend vom Landkreis Celle, Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste betreut.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Auswirkung für Integration: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,4 kB
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