Mitteilungsvorlage - MV/0137/16
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag 06-2016: Anfrage der Fraktion „Die Unabhängigen“: Ausbau der 77er-Straße infolge der Ansiedlung des Cramer-Marktes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Regelmäßig gibt es Planungsgespräche mit den Investoren, um die Realisierung des Cramer-Marktes voran zu bringen. Neben der Klärung, wie genau die Anbindung und Erschließung umgesetzt werden soll, ist anschließend über die Frage der Kostenverteilung zu sprechen.
Grundsätzlich gilt die bisher angewandte Praxis auch für den hier erforderlichen Umbau. Eine Kostenbeteiligung der Stadt ist möglich, wenn die Maßnahmen auf öffentlichen Flächen vor allem der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs dienen.
Es liegt aktuell noch kein endgültig abgestimmter Entwurf für die Maßnahme vor. Ebenso hat noch keine Kostenermittlung stattgefunden. Diese wäre investorenseitig zu erstellen. Über die Höhe der Kostenbeteiligung der Stadt kann daher noch keine Aussage getroffen werden.
Fördermittel für die Erschließung von privaten Investitionsvorhaben hat die Stadtverwaltung nicht beantragt. Ob und aus welchem Förderbudget dies denkbar ggf. ist, kann noch überlegt werden.
Da noch immer nicht die genaue Erschließung und Anbindung an das Straßennetz bekannt ist, konnten bislang keine Kosten als Ausgaben und Einnahmen im aktuell genehmigten Haushalt 2016 der Stadt Celle aufgenommen worden sein. Von einem Baubeginn im Jahr 2016 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgegangen werden. Für die Aufstellung des nächsten Haushaltplanes werden, so bekannt, entsprechende Finanzmittel zu berücksichtigen sein.
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Einzelhandel 77er Straße / Wehlstraße“ ist unabhängig von einer Kostenbeteiligung der Stadt an den Umbaumaßnahmen der Verkehrsflächen. Es liegt in der Entscheidung des Rates der Stadt Celle, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten oder einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,9 kB
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