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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0214/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Klein Hehlen, Boye und Groß Hehlen mit Scheuen und Hustedt

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplans der  Stadt Celle „Biogasanlage Hollenkamp“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Der Stellungnahme des Landkreis Celle vom 02.09.2014 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung vom 07.08.2014 wird teilweise entsprochen. Der Stellungnahme vom 06.02.2015 wird entsprochen.

 

Den Stellungnahmen des Forstamtes Fuhrberg vom 08.09.2014 und vom 27.02.2015 wird teilweise entsprochen.

 

Den Stellungnahmen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle vom 26.08.2014 und vom 13.02.2015 wird entsprochen.

 

Den Stellungnahmen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) vom 08.09.2014 und vom 19.02.2015 wird entsprochen.

 

 

Den Stellungnahmen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 03.09.2014 und vom 24.02.2015 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vom 19.08.2014 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde (FD 63) vom 15.08.2014 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Klärwerks und Kanalbetriebes vom 13.08.2014 wird entsprochen.

 

 

Der Stellungnahme des Bürgers / Einwender 1 vom 16.02.2015 wird teilweise entsprochen.

 

 

Die 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Biogasanlage Hollenkamp“ wird mit der zugehörigen Begründung festgestellt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Klein Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:2,5 km

Größe des Plangebietes:ca. 4,1 ha

geplante Nutzungen:Erweiterung eines bestehenden Biogasanlagenstandorts

 

Im Celler Stadtteil Klein Hehlen, in ca. 300 m Entfernung nordwestlich des geschlossenen Siedlungsbereiches, soll eine bereits vorhandene Biogasanlage erweitert werden. Vorgesehen ist eine Leistungssteigerung über die Grenzen der so genannten „Privilegierung“ hinaus.

 

Da die derzeit bestehende Anlage den seinerzeit in § 35 Abs. 1 Nr. 6 d BauGB verankerten Schwellenwert von 0,5 MW elektrischer Leistung nicht überschreitet, handelt es sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches bisher um eine privilegierte Anlage im Außenbereich. Mit Bescheid vom 16.01.2008 wurde gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasanlage auf dem Flurstück 40/1 (Flur 116 Gemarkung Celle) erteilt. Für die Erweiterung ist eine Leistungssteigerung auf maximal 1,1 MW elektrischer Leistung pro Jahr vorgesehen. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer „Privilegierung“ des Vorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB nicht mehr gegeben, weshalb eine verbindliche Bauleitplanung über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan notwendig ist. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Erweiterung Biogasanlage Hollenkamp“ könnte der bereits bestehende Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien in Celle gesteigert werden sowie die wirtschaftliche Sicherung der involvierten Unternehmen erfolgen. Die Versorgung der Anlage mit Biomasse kann über die Flächen der beteiligten landwirtschaftlichen Betriebe gewährleistet werden.

 

Um dem „Entwicklungsgebot“ (Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung) gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen, wird parallel zu dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 die 84. Änderung des Flächennutzungsplans (Darstellung einer Sonderbaufläche) durchgeführt.

 

Der im Plangebiet vorhandene bauliche Bestand besteht aus Anlagen und Einrichtungen zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Maschinen, die dem Betrieb der Anlage dienen. Die Leistung der Anlage liegt bisher bei 0,5 MW elektrisch pro Jahr.

 

Die Anlage besteht zurzeit aus folgenden Komponenten: Siloplatten, Fermenter, Nachgärer, Gärproduktlager, Vorgrube, Feststoffdosierer, Blockheizkraftwerk, Trafo, Waage, Regen-rückhaltebecken und Fahrwege. Neben der Produktion von elektrischer Energie wird derzeit die anfallende Wärme vollständig zur Eigenversorgung des Fermenters sowie zur Versorgung des westlich der Biogasanlage gelegenen Wohnhauses und der südlich gelegenen Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) genutzt.

 

Für die Umsetzung des klimafreundlichen Energiekonzepts der Erzeugung von Strom und Wärme direkt beim Verbraucher sind folgende Schritte erforderlich:

 

•      Bauliche Erweiterung der Biogasanlage zur Erhöhung der Gasproduktion,

 

•      Bauliche Erweiterung der Biogasanlage zur Erhöhung der Gärprodukt-Lagerkapazität

 

•      Errichtung zusätzlicher Gasverwertungseinrichtungen (z. B. BHKW)

 

•     Errichtung untergeordneter Anlagenteile, die dem Betrieb der Hauptanlagen dienen (z.B. Wärmebereitstellung, Anlagen für den Transport von Wärme oder Biogas, Anlagen zur Auf-bereitung von Produkten der Hauptanlage (z.B. Veredelung von Gärprodukten, Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität))

 

•      Anlegung einer Wärme- / Gasleitung.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 28.09.2010 die Einleitung des Verfahrens zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Biogasanlage Hollenkamp“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 28.12.2013 in der Frist vom 07.01.2014 bis zum 07.02.2014. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 22.01.2014 bis zum 21.02.2014.

 

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.08.2014 (Datum des Absendens der Stellungnahmenaufforderungen) bis zum 08.09.2014.

 

Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben aber keine Stellungnahme abgegeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Avacon AG

CeBus GmbH & Co. KG

Celle Uelzen Netz GmbH

Gemeinde Winsen (Aller)

IHK Lüneburg-Wolfsburg

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Zweckverband Abfallwirtschaft Celle

 

 

Der Entwurf zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Biogasanlage Hollenkamp“ (Stand 10.11.2014) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.01.2015 bis zum 27.02.2015 öffentlich ausgelegen.

 

Die Ortsräte Klein Hehlen, Boye und Groß Hehlen/ Scheuen/ Hustedt  wurden gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in einer gemeinsamen Sitzung am 09.12.2014 zur  84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Biogasanlage Hollenkamp“ angehört.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Es entstand ausschließlich personeller Aufwand für die Betreuung des Verfahrens sämtliche weiteren Kosten wurden durch den Betreiber der Biogasanlage getragen. Das betrifft auch die Kosten für alle Gutachten. Die Biogasanlage ist bereits erschlossen, so dass sich auch hier keine Kosten für die Stadt Celle ergeben.

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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