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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0208/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der NLWKN plant die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Aller am Wehr Osterloh durch Anbindung des früheren Allerverlaufs (Altarm "Theewinkel") über ein sogenanntes Raugerinne bei gleichzeitigem Verbau des vorhandenen Wehrs, das nur noch bei höheren Abflüssen, insb. bei Hochwasser, durchströmt werden soll.

Die Stadt Celle wurde mit Schreiben des NLWKN, der auch das Planfeststellungsverfahren führt, zur Stellungnahme bezüglich der von der Stadt zu vertretenden öffentlichen Belange aufgefordert.

Mit Schreiben vom 17.05.2016 hat die Stadt Celle folgende Stellungnahme an den NLWKN gegeben:

 

"Für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanke ich mich und nehme zum Vorhaben aus Sicht der von der Stadt Celle zu vertretenden Belange wie folgt Stellung:

 

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele der WRRL wird das Vorhaben zur Herstellung der aquatischen Durchgängigkeit in der Aller im Bereich Osterloh begrüßt.

 

Die Hochwasserneutralität der Maßnahme wird in den Antragsunterlagen nachgewiesen.

 

Ebenso wird die Auffindbarkeit des neuen Umflutgerinnes als wesentliches Kriterium für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit erreicht, da eine Abflussentlastung erst bei Mittelwasserabfluss beginnt.

 

Durch die Maßnahme kommt es oberhalb des Wehrs zu Wasserspiegeländerungen, die zwischen +0,5 m und +0,1 m liegen und bis zum Wehr Wienhausen reichen. Die durch die Stauzielanhebung (39,15 mNN) verursachten Veränderungen von Grundwasserständen sind deutlich geringer als die natürlichen jahreszeitabhängigen Grundwasserstandsschwankungen. Es kann jedoch zu Vernässungen und Überflutungen im Uferbereich kommen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die durch die Stadt Celle hergestellten periodischen Amphibiengewässer im nördlich-östlich der Wehranlage gelegenen Projektgebiet. Eine Periodizität der Gewässer ist in Folge der Maßnahme nicht mehr zu erwarten.

 

Belange des Natur- und Artenschutzes

Der Erläuterungsbericht zum Antrag stellt vier Varianten vor. Unter Pkt. 2.9.6 S.28/29 wird die Variante 2 als ökologisch wertvollste bezeichnet, aber zugunsten der Variante 4 nicht als Vorzugsvariante verfolgt. Diese Variantenbevorzugung scheint nach wasserbaulichen und Kostenaspekten getroffen worden zu sein. Eine Prüfung und Gegenüberstellung der jew. Eingriffsumfänge beider Varianten ist den Antragsunterlagen nicht zu entnehmen. Hierzu wird eine nachvollziehbare Abwägung der Varianten unter Einbeziehung naturschutzrechtlicher Belange, insbesondere des Umfangs und Gewichts zu erwartender Eingriffe, angeregt.

Unter Pkt. 2.10.6 S. 33 ist eine geplante Böschungssicherung der zukünftigen Prallufer des Altarms durch Steinschüttung aufgeführt. In diesen Bereichen liegen lt. Landschaftspflegerischem Beitrag (LPB) S. 19 Abb. 3-1 „Sonstige Sandtrockenrasen“; lt. LBP S. 20 Abb. 3-2 handelt es sich um den FFH-Lebensraumtyp 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe). Eine Beeinträchtigung bzw. Überbauung dieser Bereiche wird nur durch Maßnahme S 7 „Gestaltungsmaßnahmen“ (LBP S. 59) durch eine möglichst „naturnahe“ Umgestaltung /Aufschüt­tung der Böschungen und „weitest möglichen Erhaltung“ abgearbeitet. Da bei Sandtrockenrasen von vornherein von einem lockeren Bodensubstrat auszugehen ist, wird dieser Biotoptyp voraussichtlich überbaut werden. Auch die Bereiche des FFH-LRT 6430, die Prallufer werden, lassen sich quantitativ ermitteln.

Der zu erwartende Verlust der vorgenannten Lebensraumtypen durch Überbauung sollte ermittelt und in die Eingriffsbilanz gemäß Tab 5-5 aufgenommen werden.

Im LPB (S.80 ff)  ist als Maßnahme zur Schaffung von extensiven Vegetationsbeständen bzw. zur Anlage von Extensivgrünland die Ansaat mit Landschaftsrasen aufgeführt. Als Begründung ist genannt, standortangepasstes Saatgut regionaler Herkunft sei nicht leicht zu beschaffen. Hier rege ich an, die Landschaftsrasenansaat durch eine Heumulchsaat zu ersetzen. Das Material kann in der unmittelbaren Umgebung gewonnen werden und steht ohne weite Transportwege zur Verfügung.

Im LPB wird der Verlust des Lebensraums „Stillgewässer“ zugunsten des Lebensraums „Fließ­gewässer“ ohne weitere Wertung als Maßnahmefolge festgestellt. Um für die betroffenen „Stillgewässerarten“ einen Ersatz zu schaffen, ist die Neuanlage eines Stillgewässers in unmittelbarer Nähe (z.B. auf der Abgrabungsfläche des Theewinkels) zu erwägen. So könnte der Totalverlust von gefährdeten Arten (Sumpf-Schwertlilie, Schwanenblume, Libellen, Amphibien) vermieden werden.

Da im Erläuterungsbericht kein Bauzeitenplan enthalten ist, ist der Maßnahmenbeginn mit den Vorgaben des LPB (insb.  Maßnahme S4 S.57) abzustimmen.

Bei der Nachsuche nach geschützten Tier- und Pflanzenarten (z.B. Maßnahme S. 9 bzgl. Großmuscheln), ist in einem Kurzbericht (Text und Karte) zu dokumentieren, welche Arten aufgefunden und wohin sie verbracht wurden. Der Stadt Celle, Naturschutzbehörde, ist dieser Kurzbericht zum Zweck der Fortschreibung der Bestandssituationen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuleiten.

In der oberhalb des Wehrs Osterloh gelegenen Talaue nördlich der Aller wurde in den Jahren 2007 bis 2010 vom NABU Gruppe Stadt Celle gemeinsam mit der Stadt Celle und dem NLWKN - GB IV - ein Auenrevitalisierungsprojekt umgesetzt. Zu diesem Zweck wurden u.a. 20 Stillgewässer herge­stellt, von denen etwa die Hälfte planmäßig nur periodisch Wasser führen sollen, damit sie durch regelmäßiges Austroc­knen und Zurückdrängen von Prädatoren gute Entwicklungsmöglichkeiten für Auenamphibien bieten.

Im Jahr 2015 riefen in zwei Gewässern des mittleren Projektbereichs (ca. 900 m oberhalb des Wehrs) Knoblauchkröten und laichten dort auch ab. Auch Grasfrösche, Teichfrösche sowie Kammmolche wurden in den Gewässern nachgewiesen. In zwei periodisch wasserführenden Bereichen wurden auch Frühjahrs-Feenkrebse (Eubranchipus grubii) nachgewiesen.

Als Folge der Maßnahme sind deutliche Erhöhungen der Grundwasserstände oberhalb des Wehrs zu erwarten; damit steht die Periodizität der Wasserführung der Kleingewässer in Frage. Es wird dringend angeregt, diesen Aspekt und mögliche Folgen für die Eignung als Amphibienlebensräume zu überprüfen und zu bewerten. Erforderlichenfalls sind auch ergänzende Maßnahmen vorzusehen.

 

Die Herstellung des Benehmens nach § 17 Abs. 1 BNatSchG kann unter Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise erfolgen.

 

 

Belange des Wassersports und des Wassertourismus

Die Nutzung der Aller in der Region Celle für Zwecke des Wassersports (insb. Kanu- und Rudersport) und des landschaftsbezogenen Wassertourismus hat hohes Gewicht.

Die bestehende Barrierewirkung des Wehrs Osterloh würde sich bei Umsetzung des Vorhabens nach derzeitigem Planungsstand weiter verstärken, da ohne Alternative ein Umsetzen über eine deutlich größere Entfernung erforderlich würde. Dies ist aus Sicht der Belange des gewässerbezogenen Breitensports der Celler Bevölkerung und der touristischen Bedeutung der Aller nicht akzeptabel.

Der Stadt Celle sind Schreiben des Landes-Kanu-Verbandes und des Fachverbands Kanu im Kreissportbunds Celle zugegangen, in denen auf die vorgenannte Problematik hingewiesen wird und die ich anliegend weiterleite.

 

Es wird aus Sicht der Stadt Celle für erforderlich gehalten, in Abstimmung insbesondere mit den Fachverbänden des Wassersports eine angepasste planerische Lösung zu entwickeln. Durch diese muss zum einen eine Minimierung der Strecke für das Umsetzen von Booten (u.a. Ruderboote) erreicht werden; zum anderen sollte eine Alternative für das Durchfahren der Verlegungsstrecke mit Kanus (evtl. Kanugasse parallel zum Raugerinne) geboten werden, die unter Einbindung der Naturschutzbehörde des Landkreises Celle auf ihre Verträglichkeit mit Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu prüfen wäre".

 

Ergänzend wurden dem NLWKN Schreiben des Landes-Kanu-Verbandes und des Fachverbands Kanu im Kreissportbund Celle weitergereicht, die der Stadt Celle im Rahmen der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zugegangen waren.

 

Gleichzeitig wurde in inhaltlicher Ergänzung und Detaillierung der Einwendungen der Stadt Celle auch die Stellungnahme des Ortsrats Altencelle vom 12.05.2016

"Der Ortsteil Altencelle ist von den geplanten Maßnahmen intensiv betroffen. Der Fluss Aller stellt eine Lebensader im Ort dar. Dieses Fließgewässer hatte bereits bei der ersten Ansiedlung eine zentrale Bedeutung und besitzt sie noch heute. Heute spielt die Aller insbesondere für die Landwirtschaft und den Wassertourismus sowie den Kanu-, Kajak- und Rudersport eine wichtige Rolle. Der Ortsrat sieht aber auch die ökologische Bedeutung der Aller sowie die Erhaltung und  Verbesserung des bestehenden Naherholungsgebietes als Gemeinschaftsziel.

In dieser breiten Funktionalität unterstützt der Ortsrat die geplante Baumaßnahme. Allerdings spricht sich der Ortsrat für ein sinnvolles Miteinander von Ökologie und Wassertourismus aus.

Aus diesem Grund wird das NLWKN aufgefordert, die Planungen hinsichtlich der Überwindung der Staustufe der Aller in Osterloh für Kanus, Kajaks, Paddelboote und Ruderboote nachzubessern. Dazu ist mindestens die Entfernung zwischen den Aus- und Einstiegsstellen für Kanuten auf ein Minimum zu reduzieren. Die bisherige Entfernung sollte auf keinen Fall verlängert werden. Auch für Ruderer sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die Boote mit vertretbarem Kraftaufwand umsetzen zu können.

Zusätzlich sollte in die Planung eine sogenannte Bootsrutsche oder Treidelgasse mit aufgenommen werden, damit die Wassersportboote nicht umgesetzt werden müssen. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele. Das Wehr Hattingen auf der Ruhr zählt dazu."

 

nebst Bildmaterial zu technischen Lösungen der Berücksichtigung wassersportlicher Belange an den NLWKN weitergeleitet.

 

 

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