Beschlussvorlage - BV/0277/16
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht aus der Arbeit der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft - Fortsetzung der Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 04 Beteiligungsmanagement
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Übergang in den Beruf unterstützen und Verbleib im Beruf fördern
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Vorberatung
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24.08.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.09.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Celle wird sich am Betrieb der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft mit einem Eigenanteil in der Förderphase 2017/2018 finanziell beteiligen. Damit wird der Ratsbeschluss vom 11.12.2014, die Koordinierungsstelle bis zum Ablauf der aktuellen EU-Förderperiode Ende 2020 anteilig zu finanzieren, bestätigt.
Sachverhalt:
Im Zuge der aktuellen EU-Förderperiode von 2015 bis 2020 werden die Koordinierungs-stellen Frauen und Wirtschaft (im Folgenden: Ko-Stelle) von der Landesregierung Niedersachsen als eine Aufgabe mit besonderer regionalpolitischer Bedeutung eingestuft. Die Ko-Stellen sind Einrichtungen zur beruflichen und betrieblichen Förderung von Frauen. Die Beratungsstellen leisten einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region, indem sie den Wunsch der Frauen nach Berufstätigkeit mit den Anliegen von Unternehmen aus der jeweiligen Region, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, verbindet.
Bereits seit 2008 teilen sich Stadt und Landkreis Celle gemeinsam für ihr Gebiet diese Aufgabenstellung in gemeinsamer Trägerschaft. Die Steuerung der Aufgaben oblag bis zum 30.09.2015 der Stadt Celle/Wirtschaftsförderung in enger Abstimmung mit dem Partner. Seit dem 01.10.2015 übernimmt der Landkreis Celle/Wirtschaftsförderung ebenfalls in enger Abstimmung mit der Stadt Celle die Federführung.
Über die inhaltliche Arbeit der Ko-Stelle wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing mehrfach berichtet. Die derzeitige Leiterin der Ko-Stelle, Frau Petra-Johanna Regner, nahm ihre Arbeit im Oktober 2015 auf. Sie stellte sich dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing in der Sitzung am 19.11.2015 vor. In der aktuellen Sitzung beschreibt sie ihre Arbeit und Ergebnisse ihrer bislang knapp einjährigen Tätigkeit insbesondere mit Wirkung auf das Stadtgebiet Celle.
Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Celle in der Ko-Stelle in gemeinsamer Trägerschaft ist über einen Kooperationsvertrag vom 01.10.2015 geregelt. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit über den gesamten Zeitraum der EU-Förderperiode von 2015 bis 2020. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Bewilligungszeitraums gekündigt werden. Dies wäre also erstmals mit Wirkung zum 31.12.2016, dem Ende des aktuell bewilligten Förderprojektes, möglich. Diese Option böte der Stadt Celle die Möglichkeit, die Finanzierungsanteile gegebenenfalls neu zu verhandeln. Der Vertrag ist derzeit ungekündigt.
Der Landkreis Celle als derzeitiger Träger der Ko-Stelle beabsichtigt, zum Stichtag 30.09.2016 einen Förderantrag für die nächste Förderphase mit einer Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 beim Land Niedersachsen einzureichen.
Die Ko-Stelle wird zur Zeit noch mit nominellen 85 % aus EU- und Landesgeldern gefördert. Stadt und Landkreis Celle teilen sich die Restkosten gegenwärtig zur Hälfte. Das bedeutet für die Stadt Celle einen Finanzierungsanteil von nominellen 7,5 %. Bei einem gedeckelten Budget der Ko-Stelle von maximal 155.000 € je Haushaltsjahr sind dies nominell 11.625 € jährlich. Allerdings werden aufgrund einer komplizierten „Finanzierungsmathematik“ nicht alle Kostenarten gleichermaßen gefördert, so dass jährliche Ist-Kosten von etwa 14.000 € erwartet werden.
Mit Bezug auf die neue Förderphase 2017-2018 ändern sich die Förderrichtlinien erneut. Die kommunalen/regionalen Träger der Ko-Stellen sollen stärker als in der jüngsten Vergangenheit an den Personalkosten und deren -steigerungen beteiligt werden. Daraus ergibt sich bei dem weiterhin vorgesehenen Jahresbudget von 155.000 € jetzt eine nominelle Förderquote von 77 %. Damit steigt der jährliche Eigenanteil der Stadt Celle an der Gesamtfinanzierung auf den rechnerischen Anteil von 17.825 € an. Da es erfahrungsgemäß in Förderprojekten nicht immer abwendbare nicht-förderfähige Kosten gibt, werden für 2017/2018 vorsorglich 19.500 € jährlich als Kostenanteil der Stadt Celle geplant.
Trotz dieser Kostensteigerung ist dies für die Stadt Celle immer noch eine geringfügig günstigere Situation als in der mittleren Vergangenheit (75 % Förderquote). Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses am 11.12.2014 (BV/0302/14) wurde davon ausgegangen, dass der städtische Finanzierungsanteil etwa 20.000 € jährlich betragen würde.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
04 | 571100. 4312100 Zuweisung Frauen und Wirtschaft | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
Erhöhter Finanzierungsanteil | 19.500 | ||
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
19.500 | ||
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Mitzeichnung/Stellungnahme:
