Beschlussvorlage - BV/0255/16
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 148 der Stadt Celle „Stadtquartier am Kleinen Plan“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 66 II. Teil „Nordwall mit anschließenden Randgebieten (Feuerwehr)“ und örtlichen Bauvorschriften- Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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25.08.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Blumlage/Altstadt
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 148 der Stadt Celle „Stadtquartier am Kleinen Plan“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 66 II. Teil „Nordwall mit anschließenden Randgebieten (Feuerwehr)“ und örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 „Stadtquartier am Kleinen Plan“ wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung fortgeführt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Blumlage/Altstadt
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 400 m
Größe des Plangebietes:ca. 0,76 ha
geplante Nutzungen:Kerngebiet
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66 II. Teil der Stadt Celle „Nordwall mit anschließenden Randgebieten (Feuerwache)“ von 1980 sind in mehreren Bereichen des Plangebietes obsolet geworden. Dies betrifft u. a. die nicht umgesetzte öffentliche Grünfläche an der Altencellertorstraße. Das Areal der alten Feuerwache wurde Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 „Wohn- und Einzelhandeslquartier Bergstraße Süd“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 148 ist im daher im Entwurf reduziert worden und umfasst nur noch den nördlichen Teil um die Altencellertorstraße.
Um im Plangebiet eine adäquate Nachnutzung zu ermöglichen bzw. das Planungsrecht anzupassen, wird der Bebauungsplan neu aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 66 II. Teil soll mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes Nr. 148 teilweise aufgehoben werden.
Seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 66 II. Teil wurde die öffentlich festgesetzte Grünfläche an der Altencellertorstraße bis heute nicht realisiert und befindet sich nach wie vor im Privatbesitz. Daher soll diese Fläche künftig, wie die angrenzenden Bereiche auch, als Kerngebiet festgesetzt werden. Auch die Garagenfläche nördlich der Bergstraße wird nach Aufgabe der Feuerwache nicht mehr benötigt und wird im Bebauungsplan nicht mehr festgesetzt. Durch Aufnahme in das festgesetzte Kerngebiet kann die Fläche zukünftig auch für andere Zwecke baulich genutzt werden.
Die Anhörung des Ortsrates Blumlage/Altstadt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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