Beschlussvorlage - BV/0283/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Nr. 44/2016 und 45/2016 der FDP-Fraktion: Zur Goldenen Sonne / Schuhstraße- Kostensituation / Aufgreifen des ursprünglichen Planungszieles
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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25.08.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Mit Antrag Nr. 44/2016 bittet die FDP-Fraktion einige Fragen zum städtischen Gebäude in der Schuhstraße 5 / Nordwall 61 zu beantworten. Mit Antrag Nr. 45/2016 beantragt die Fraktion das Planungsziel aufzugreifen und die Fläche zu entwickeln.
Insgesamt stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Aufwendungen in 2015 betrugen 9.843,94 €. Erträge wurden im Jahr 2015 in Höhe von 3.156,00 € erzielt. Die Zinsen für den Zeitraum von 2008 – 2015 betrugen insgesamt 61.418,12 €. Der Saldo zwischen Aufwendungen und Erträgen liegt damit in diesem Zeitraum bei -134.941,28 €. Abschreibungen auf den Gebäudekomplex wurden nicht vorgenommen, da nach Verkehrswertgutachten eine Werthaltigkeit für den Grund und Boden festgestellt wurde, nicht aber für die baulichen Anlagen.
Ziel des Ankaufs ist die von dieser Parzelle im Zusammenschluss mit weiteren umliegenden Eigentümern ausgehende gemeinsame Entwicklung eines Wohnquartieres. Die städtische Parzelle bildet dabei ein Schlüsselgrundstück, da sie sowohl vom Nordwall als auch von der Schuhstraße erschlossen ist. Gleichzeitig sollte städtischerseits am Gebäude Schuhstraße 5 gezeigt werden, wie ein Fachwerkgebäude denkmalgerecht saniert und erhalten werden kann. Auf Grund der Haushaltssituation konnte dieser Ansatz bislang nicht umgesetzt werden.
Aufgrund dieser bisher geführten Gespräche innerhalb des Quartiers hält die Verwaltung weiterhin an dem politischen Entwicklungsziel fest. Es ist insoweit auch bereits als Sanierungsziel in die Vorbereitende Untersuchung im Vorfeld der Aufnahme in die Städtebauförderung, in den Wettbewerb „Altstadt – Leben in der Mitte“ und auch in die Erarbeitung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans eingeflossen. Im nächsten Schritt ist eine nichtöffentliche Quartiersversammlung geplant. Die Verwaltung wird hierzu anschließend berichten. Dem Antrag kann daher entsprochen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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217,4 kB
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