Beschlussvorlage - BV/0325/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vergaberichtlinie zu § 4 Abs. 4 der Wochenmarktsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Stephan Kassel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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21.09.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.09.2016
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Sachverhalt:
Mit der Wochenmarktsatzung vom 18.06.2015 wurde die Richtlinie zur Vergabe von Standplätzen auf den Celler Wochenmärkten eingeführt. Diese dient als Steuerungsinstrument, um ein ausgeglichenes Warenangebot zu gewährleisten und ein Überangebot in einer Warengruppe zu vermeiden. Nach nunmehr einem Jahr wurde die Vergaberichtlinie evaluiert und aus Sicht der Fachverwaltung ist eine Anpassung erforderlich.
Mit der Einführung der Vergaberichtlinie wurde das Warenangebot für Dauerbeschicker in den verschiedenen Kategorien prozentual für alle drei Märkte gleich eingeteilt. Die Wochenmärkte sind jedoch nicht zwangsläufig miteinander vergleichbar. So handelt es sich bei dem Innenstadtmarkt um einen überwiegend "grünen Markt" mit z.B. kunsthandwerklichen Anteilen im Herbst/ Winter, während der Heese- und Westmarkt anders strukturiert sind. Jeder einzelne Markt muss daher nach seinen Schwerpunkten bedarfs- und angebotsgerecht betrachtet werden. Insofern ergab sich ein Nachsteuerungsbedarf.
Bei der prozentualen Verteilung wurde nach wie vor auf den Charakter der Wochenmärkte Rücksicht genommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Versorgung mit frischen Produkten und Lebensmitteln, während das gastronomische Angebot unverändert in einem beschränkten Rahmen zugelassen wird.
Die Warengruppe "Fleisch/ Wurst/ Fisch/ Käse ist überproportional belegt. Bewerber für das Warenangebot "Kunsthandwerk" haben bei dem Innenstadt- und Westmarkt lediglich Interesse an einer Tages- bzw. Saisonbeschickung, die auch außerhalb der Richtlinie möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden die Warengruppen neu definiert und prozentual neu festgesetzt.
Das Warenangebot "Käse" wurde der artverwandten Warengruppe "andere Lebensmittel/ Backwaren/ Milchprodukte" zugeordnet. Des Weiteren wurde der prozentuale Anteil der Warengruppe "Fleisch/ Wurst/ Fisch" sowohl beim Innenstadt- als auch beim Westmarkt angehoben. Mit den prozentualen Änderungen wurde dem kontinuierlichen Bedarf der Marktbesucher an der jeweiligen Warengruppe Rechnung getragen.
Des Weiteren sieht die Vergaberichtlinie künftig keine prozentuale Verteilung der Warengruppe „Kunsthandwerk“ für die Wochenmärkte Innenstadt und Westmarkt vor. Hier hat die Evaluation gezeigt, dass für diese Warengruppe im Rahmen der Dauerbeschickung keine Nachfrage besteht. Insofern ist eine Steuerung über die Vergaberichtlinie nicht erforderlich. Die Nachfrage ist saisonal bedingt, so dass ausschließlich eine Tagesbeschickung erfolgt. Lediglich beim Heesemarkt bleibt die prozentuale Verteilung erhalten, da diese Kategorie darüber hinaus den Verkauf von Textilien beinhaltet. Hierbei soll die Begrenzung sicherstellen, dass der Charakter des Wochenmarktes erhalten bleibt
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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93,2 kB
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