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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0335/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag 63/2016 der WG-Fraktion wird entsprochen; er ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Antrag beinhaltet die Entfernung der Markierungsnägel im Fahrbahnrandbereich der Schuhstraße. Diese wurden im Zuge der Einrichtung des Inneren Rings installiert, um zu verdeutlichen, dass im Bereich der ehemaligen Fußgängerzone nunmehr Fahrzeugverkehr stattfindet. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungen wurde die Schuhstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Ausweisung beinhaltet, dass die gesamte Verkehrsfläche von allen Verkehrsarten gleichberechtigt genutzt werden kann. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist Schrittgeschwindigkeit, eine separate Markierung der Fahrbahn ist nicht erforderlich. Ausgewiesene Stellplätze müssen hingegen durch Markierung erkennbar sein. Da die Markierungsnägel im Fahrbahnrandbereich auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger (insbesondere Sehbehinderte) und Fahrradfahrer reduzieren, schlägt die Verwaltung vor, diese zu entfernen. Hierdurch können auch überhöhte Fahrgeschwindigkeiten reduziert werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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