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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0336/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag 64/2016 der WG-Fraktion ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem o. g. Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden Möglichkeiten zu finden, den Anwohnern im Bereich von Fußgängerzonen eine Zufahrt zu ihren Wohnungen zu eröffnen.

 

Die Fußgängerzonen in der Celler Innenstadt wurden seit Mitte der 1970er Jahre aus städte- und verkehrsplanerischen Konzeptionen beschlossen und eingerichtet. Im Laufe der Jahre gab es vielfältige Anpassungen und Änderungen z.B. durch Umwidmungen (Schuhstraße, Stechbahn, Am Markt), Verkehrskonzepten wie dem Inneren Ring und jüngst die weitreichende Öffnung für Radfahrverkehre.

 

Der Bundesgesetzgeber definiert eine Fußgängerzone in der StVO sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften relativ schlicht: „Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen. Die Zeichen (gemeint sind die Verkehrszeichen 242 und 243 - Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs -) können innerhalb geschlossener Ortschaften für Bereiche aufgestellt werden, die Fußgängern vorbehalten bleiben sollen. Fahrzeugverkehr soll nur ausnahmsweise zugelassen werden, insbesondere als Anliefer- und Anliegerverkehr“.

 

Heute stellt sich die Situation so dar, dass für Liefer- und Ladeverkehre in der Zeit von 18:00 Uhr bis 10:30 Uhr deutlich mehr Zeit für die dadurch berechtigten Anlieger und Gewerbetreibende zur Verfügung steht, als für die eigentlich vorgesehene Fußgängernutzung. Die verbleibenden 6 ½ Stunden tagsüber nur für Fußgänger werden von vielfältigen Sondernutzungen und Veranstaltungen flankiert. Darüber hinaus gibt es aus den unterschiedlichsten Interessenlagen etwa Ausnahmegenehmigungen für Handwerkerfahrzeuge, Fahrzeuge  mit Sonderrechten (z.B. StVO, Straßen- und Grünbetrieb) und bei  ärztlich verordneten Krankentransportfahrten – auch mit Taxen –.

 

Im Integrierten Parkraumkonzept der Stadt Celle, welches 2015 in den Ratsgremien erörtert wurde, wird festgestellt, dass der private Stellplatzbedarf im Untersuchungsgebiet inklusive Innenstadt gedeckt ist. Insofern erübrigt sich eine Diskussion darüber, ob das Parken in Fußgängerzonen für Anwohner allgemein zugelassen werden sollte. Dieses wird im o. g. Antrag auch nicht gefordert.

 

Ob im Zuge des demografischen Wandels die strukturellen Anforderungen an die Innenstadt, insbesondere für das wohnungsnahe Anwohnerparken, neu definiert werden müssen, sollte bei einer Fortschreibung der entsprechenden Stadtentwicklungskonzepte Mobilität und Wohnen, erörtert werden.

 

Der Antrag 64/2016 der WG-Fraktion ist damit erledigt.  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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(Ulrich Kinder)

Stadtbaurat

 

 

 

 

 

(Kassel)

Stadtrat

 

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Anlagen

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