Mitteilungsvorlage - MV/0241/16
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage Nr. 51/2016 der Fraktion WG im Rat der Stadt CelleBrandschaden Bachl – Räumung des Feldgrabens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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21.09.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die Anfrage betrifft die Räumung des Feldgrabens im Verlauf des von dem Brandereignis betroffenen Gewerbegrundstücks.
Die Fragen lassen sich wie folgt beantworten:
Frage 1: Warum erfolgen die Arbeiten erst jetzt?
Die Maßnahme war als grundsätzliches Erfordernis bereits in der Begutachtung des Brandereignisses vorgesehen, da es im Zuge der Löscharbeiten zur Verlagerung von Asbestfasern und sonstigen Brandprodukten (u.a. Ruß, PAK) in den Feldgraben gekommen war; ein entsprechender Hinweis und Information erfolgte bereits in der Beantwortung zu Frage 2 der Anfrage 63/2015 der Fraktion Die Linke / BSG im Rat der Stadt Celle (siehe BV/0363/15).
Die Arbeiten wurden im Auftrag des Grundstückseigentümers des Gewerbegrundstücks durchgeführt; der Beginn war in Vorabstimmung zwischen Wasserbehörde, Eigentümer und Versicherung so festgelegt, dass die Räumung des eigentlichen Schadensherdes abgeschlossen war und es nicht zu weiteren Verlagerungen aus dem Betriebsareal in das Gewässer kommen konnte.
Weiterer zeitbeanspruchender Klärungsbedarf ergab sich zum räumlichen Umfang und der Tiefe der Beräumung sowie den Deponieanforderungen für das entnommene Material, die sich auf die Kostendimension der Maßnahme auswirkten.
Frage 2: Warum wurden die Anwohner hierüber nicht informiert?
Die am 14.06.2016 abgeschlossenen Arbeiten erfolgten im Auftrag des Grundstückseigentümers ausschließlich von der Seite des Brandgrundstücks. Die betroffene Gewässerparzelle gehört als Eigentum zum Gewerbegrundstück, der weitere im Eigentum der Stadt Celle stehende Gewässerabschnitt wurde vorsorglich mit geräumt. Sonstige Privatgrundstücke waren nicht betroffen und wurden nicht in Anspruch genommen.
Eine Information interessierter Anlieger wurde von der Stadt Celle zwar empfohlen, konnte aber nicht vorgeschrieben werden, da keine Betroffenheit bestand.
Frage 3: Erfolgte eine Nachmessung, da mittlerweile einige Monate seit der Messung ins Land gegangen und starke Regenfälle verzeichnet werden konnten?
Die Schadstoffbelastung wurde anhand punktueller Messungen des Sediments im Feldgraben eingeschätzt. Die Sedimententnahme erfolgte sowohl im räumlichen Umgriff als auch von der Eingriffstiefe her mit einer klaren Vorsorgeorientierung, d. h. es wurde ohne einen konkreten Schadstoffnachweis über die untersuchten Bereiche hinaus der gesamte offene Grabenabschnitt geräumt.
Eine Verlagerung der o.g. Schadstoffe in Folge von Regenfällen war nicht zu erwarten, da diese weitgehend wasserunlöslich an das Sediment gebunden wurden; dies bestätigte auch die punktuelle Nachbeprobung im Dezember 2015 und die Untersuchung zur Festlegung der Deponieanforderungen im Februar 2016, also ca. 5 bzw. 7 Monate nach dem eigentlichen Schadenereignis.
Frage 4: Ist eine Ersatzbepflanzung der gefällten Bäume vorgesehen?
Da die Maßnahme nach niedersächsischem Landesrecht keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und gemäß gutachtlicher Prüfung keine Habitate streng geschützter Arten bzw. europäischer Vogelarten betroffen waren, bestehen keine Pflichten zur Ersatzpflanzung. Der Räumstreifen soll der Selbstbegrünung überlassen bleiben. Zahlreiche Bäume wurden zudem gezielt erhalten.
Frage 5: Besteht die Gefahr der Grundwasserbeeinträchtigung?
Nein
Die Anfrage Nr. 51/2016 der Fraktion WG im Rat der Stadt Celle ist mit dieser Beantwortung erledigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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629,3 kB
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