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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0209/16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Umsetzung einer Parkraumbewirtschaftung vor dem Neuen Rathaus wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Verwaltung ist aufgefordert, die Rahmenbedingungen einer Bewirtschaftung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. erneut einen HSKBeitrag zu kalkulieren.

 

2. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Kanzleistraße wird umgesetzt. Es wird die Möglichkeit einer Kooperation mit der Celler Parkbetriebe GmbH geprüft.

 

 

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Sachverhalt:

 

Beantwortung der Fragestellungen aus dem AFPV am 09.06.2016 in Sachen Parkplatz Neues Rathaus und Kanzleistraße

 

 

Parkplatz Neues Rathaus

 

  1. Auswertung der Vorlage HSK in Relation zur aktuellen Vorlage:
    Warum kommt es zu den Steigerungen bei den Jahreskosten von rund 40.000 EUR?

 

 

Verwaltung

CPB

 

BV/0258/15

BV/0169/16

Wartung

700,00 €

2.500,00 €

Ersatzteile

 

400,00 €

 

 

 

Energie

700,00 €

500,00 €

Belegdruck

700,00 €

400,00 €

Reparaturen

3.900,00 €

 

Bereitschaftsdienst 24 h

 

27.000,00 €

Abrechnung Buchhaltung

 

3.000,00 €

Ticketverkauf Mitarbeiter Rathaus

 

2.400,00 €

Versicherung Kassenautomaten

 

5.000,00 €

Unterhaltung Parkflächen

 

1.000,00 €

Abschreibungen

10.722,00 €

15.279,20 €

Zinsen

1.930,00 €

3.301,26 €

 

 

 

Summe

18.652,00 €

60.780,46 €

 

 

 

Differenz

42.128,46 €

 

 

 

  1. Was ist mit der eingelagerten Schrankenanlage? Noch verwendbar für die Parkanlage Neues Rathaus?

 

Die alte Schrankenanlage für den Rathausparkplatz ist eingelagert, entspricht aber nicht dem heutigen Stand der Technik. Da bei der Anschaffung vor mehr als 15 Jahren eine Bewirtschaftung des Parkplatzes nicht vorgesehen war, beinhaltet die Technik keine „Bezahlfunktion“ und die alte „Chiptechnik“ wäre kostenintensiv umzurüsten. Neben dem baulichen Anpassungsaufwand wäre bei Einsatz der alten Anlage von erhöhten Reparatur- und Wartungskosten auszugehen. Unter Berücksichtigung dieser technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen wäre im Realisierungsfall eine neue Anlage als Vorzugsvariante zu empfehlen.  

 

 

Parkplatz Kanzleistraße

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, den Ratsherren im Kontext der Mandatsausübung (z. B. Termine Altes Rathaus) kostenfreies Parken zu ermöglichen?

 

Um von der Zahlung von Parkgebühren befreit zu sein oder um z.B. in der Fußgängerzone parken zu können, müssten Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO i.V. mit den (bindenden) Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVO erteilt werden. Der Gesetzgeber führt hierzu aus, dass eine Erteilung nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt sein kann. An den Nachweis einer solchen Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Hierzu existiert eine umfangreiche bundesweite Rechtsprechung.

Für die Gruppe der Ehrenamtlichen sehen die Normen keine Parkerleichterungen vor.

 

 

  1. Welche Einnahmeverluste entstehen uns dabei approx./ gegengerechnet zu den Mehrerlösen aus der Kanzleistraße?

 

Vorweg zu nehmen ist, dass am 13.12.2011 beschlossen wurde, die Fraktionssitzungen aus Kostengründen (Hausmeister, Tagungslogistik, nur drei Räume verfügbar, die jeweils für die Sitzungen hergerichtet werden mussten) ab dem 01.01.2012 in das Neue Rathaus zu verlagern.

 

Die folgenden Näherungsrechnungen gehen deswegen trotz der Diskussion im AFPV nicht davon aus, dass erneut Fraktionssitzungen im Alten Rathaus stattfinden.

 

Als Grundannahme und Mittelwert werden 12 Termine (je 2 Std.) im Jahr angenommen, von denen 6 Termine in der gebührenpflichtigen Zeit und 6 Termine außerhalb der Gebührenpflicht stattfinden. Somit 6 x 2:00 Std. zusammen 12 Stunden im Jahr. 12 Std. mal 1,80 € mal ergeben 21,60 € pro Ratsmitglied / Jahr. Mithin ca. 900 EUR p.a.

 

Als Alternative zur Kanzleistraße käme das Parkhaus „Südwall“ in Betracht. Hier wären ständig Parkplätze verfügbar. Die fußläufige Entfernung Parkhaus Südwall zum Alten Rathaus beträgt 450 Meter, die Gehzeit ca. 6 Min.

 

Zu diskutieren wäre, ob eine Erstattung der Parkgebühren bei ehrenamtlicher Arbeit durch die Verwaltung erfolgen soll, oder mit der Aufwandsentschädigung abgegolten ist.

 

 

  1. Abschätzung der Kosten für die Herrichtung des Parkplatzes Kanzleistraße in der Minimalvariante (Markierungen)

 

Die Kosten für die Herrichtung des Parkplatzes Kanzleistraße (Entfernung Altmarkierung, Neumarkierung, Poller) betragen ca. 2.500 €. Im Falle einer Vermietung sollen die Parkplätze personalisiert werden (z.B. Nummerierung oder aktuelles Kennzeichen, welches vom Nutzer zu beschaffen ist).

 

 

  1. Was ist der max. und realistische Preis, den wir an der Kanzleistraße je Stellplatz nehmen können? Deutlich höher als 50 EUR?

 

Bisherige Einnahme

Aktuell sind 7 Plätze a 36 € pro Monat vermietet = 3.000 € jährlich.

 

Parkplätze am Rande der Innenstadt werden nach Kenntnis der Verwaltung für 45 € pro Monat vermietet.

 

Aufgrund der exklusiven Lage direkt in der Innenstadt und der Rückmeldungen aus der aktuellen CZ-Berichterstattung können vermutlich deutlich höhere Preise erzielt werden.

 

Einnahmeprognose (19 DIN-gerechte Plätze abzüglich Hausmeisterparkplatz)

18 Plätze a 50 € = 10.800 €

18 Plätze a 75 € = 16.200 €

 

Fazit: Bei Änderungskündigung lfd. Verträge und offensiver Vermarktung lassen sich perspektivisch Mehreinnahmen von 7.000 – 12.000 € pro Jahr erzielen.

 

 

 

 

  1. Herrichtung von Schrägparkplätzen zur Kompensation auf der Kanzleistraße – möglich? Wenn ja, wie ist die Kostenindikation?

 

Die Anordnung von Schrägparkplätzen in der Kanzleistraße ist grundsätzlich möglich. Eine in 2011 der Politik präsentierte Umgestaltungsmöglichkeit beinhaltete 9 zusätzliche Stellplätze am nördlichen Fahrbahnrand in Schrägaufstellung. Der Verkehrsfluss wäre hierdurch nicht beeinträchtigt, die zurzeit dort vorhandenen Haltestellen für Linienbusse und Reisebusse müssten jedoch erheblich eingeschränkt werden (da fehlende Haltemöglichkeiten insbesondere für die Linienbusse nicht kompensiert werden können, käme es hierdurch zu signifikanten Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr).  Zudem würde die Liefer- und Ladezone hierdurch entfallen

 

Die Kosten betragen ca. 50.000€.

 

 

  1. Können (auch temporär) andere Parkflächen im Stadtbiet gegen Vermietung zusätzlich zur Kanzleistraße aktiviert werden? Was wären die Mehrerträge? Diskutiert wurde im AFPV intensiv der Parkplatz in der Theo-Wilkens-Straße.

 

Im städtischen Eigentum befindet sich das Eckgrundstück Nordwall/Theo-Wilkens-Straße mit einem dort vorhandenen Parkplatz, der derzeit gesperrt ist und nicht genutzt wird. Hier wäre zu entscheiden, ob zumindest eine zeitlich befristete Nutzung bis zum Ausbau des Nordwalls erfolgen soll (ca. 12 Stellplätze).

 

 

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Anlagen

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