Beschlussvorlage - BV/0209/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 Personal
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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09.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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21.09.2016
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Unterbrochen
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
- Die Umsetzung einer Parkraumbewirtschaftung vor dem Neuen Rathaus wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Verwaltung ist aufgefordert, die Rahmenbedingungen einer Bewirtschaftung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. erneut einen HSK-Beitrag zu kalkulieren.
- Die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Kanzleistraße wird umgesetzt. Es wird die Möglichkeit einer Kooperation mit der Celler Parkbetriebe GmbH geprüft.
Sachverhalt:
Der Rat hat am 24.09.2015 zur Vorlage Nr. BV/0258/15 hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung der privaten städtischen Flächen Folgendes beschlossen (zu 3.):
„Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Investitionsvolumen für eine Bewirtschaftung der städtischen Parkflächen vor dem Neuen Rathaus, der Parkflächen vor dem Jugend- und Sozialamt (mit Ausnahme der Schotterfläche) sowie für eine Ertüchtigung der Schrankenanlage in der Kanzleistraße für eine Veranschlagung im Haushalt zu ermitteln und im Verwaltungsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorzustellen.“
Städtische Parkflächen rund um das Neue Rathaus
Nach der Ratsentscheidung wurde mit dem Personalrat im Rahmen der Vorbereitung einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit sondiert, unter welchen Optionen der Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Gebührengestaltung für städtische Bedienstete möglich ist. Der Personalrat sprach sich gegen Parkgebühren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus und empfahl, die Maßnahme nur für Besucher und Fremdparker einzuführen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme aber nur sinnvoll, wenn das Parken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Besucherinnen und Besucher etc. kostenpflichtig wird.
Unabhängig davon und mit Blick auf die eigenen Ressourcen hat die Verwaltung Gespräche mit der Celler Parkbetriebe GmbH (CPB) geführt. Als 100%ige Tochter der Stadtwerke Celle GmbH käme sie als Pächterin in Betracht, da sie bereits im Auftrag der Stadt Celle die P+R-Anlage am Bahnhof betreibt.
Für die notwendigen Investitionen für zwei Parkflächen (Schrankungsanlagen, Bezahlautomaten etc.) wurde vom Fachdienst Hochbau und Gebäudewirtschaft ursprünglich ein Betrag in Höhe von 193.000 € ermittelt, der über 18 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben würde.
Die Verhandlungen mit der CPB führten ergänzend zu dem Ergebnis, dass es nach deren Erfahrung nur Sinn mache, im Hinblick auf die Folgekosten eine wartungsarme Anlage zu beschaffen, für die geschätzt ein Investitionsvolumen von ca. 250.000 € anzusetzen sei.
Die CPB machte den Vorschlag, gänzlich auf eine Beschrankung zu verzichten und die Fläche wie am Bahnhof zu betreiben. Die Investition für fünf Parkautomaten und begleitende Arbeiten (Stromanschluss, Fundamente, Beschilderung) würde sich auf ca. 50.000 € verringern. Da die Unterhaltung einer gebührenpflichtigen Parkfläche nicht zu den Kernaufgaben einer Verwaltung gehört, wurde von der CPB ein Angebot für eine Verpachtung eingeholt. Investition, Risiko und notwendige personalbindende Überwachungsaufgaben würden bei der CPB liegen. Bei dem Angebot muss die CPB eine angemessene Pacht kalkulieren, damit von der Finanzverwaltung keine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt wird. Dementsprechend mindert sich die Pacht, wenn z. B. Dienstfahrzeuge freigestellt werden sollen. Ein Vorteil der CPB besteht im Vorsteuerabzug.
Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung der CPB bildeten Erwartungen der Stadt Celle zur Mitarbeiternutzung und insbesondere zu Besucherzahlen. Diese beruhten auf Schätzungen (vergleiche Seite 13 der Vorlage Nr. BV/0258/15). Nicht bekannt ist, wie viele Besucherinnen und Besucher des Neuen Rathauses mit dem PKW kommen. Eine valide Datenbasis gibt es derzeit nicht.
Von den CPB werden die Annahmen der Stadt zum Kurzzeitparkverhalten aus der Parkbetriebserfahrung als zu optimistisch eingeschätzt. Sie hat aufgrund eigener Beobachtungen folgende Varianten mit und ohne Beschrankung der Flächen ausgearbeitet:
Nr. | Planungsrechnung Rathausparkplatz Variante | Umsatz | Kosten * | Gewinn/ Verlust/Jahr | Gewinn/ Verlust 20 Jahre |
1 | mit Beschrankung: Umsatzerlösannahmen Stadt Celle HSK für Bedienstete und Kurzparker | 115.675,00 € | 60.780,46 € | 54.894,54 € | 1.157.608,65 € |
2 | mit Beschrankung: Umsatzerlösannahmen Stadt Celle HSK nur für Kurzparker | 99.500,00 € | 60.780,46 € | 38.719,54 € | 801.451,26 € |
3 | mit Beschrankung: Umsatzerlösannahme CPB | 28.440,00 € | 60.780,46 € | -32.340,46 € | -763.219,17 € |
4 | ohne Beschrankung: Umsatzerlösannahme CPB, intensive Kontrolle | 28.440,00 € | 38.796,00 € | -19.200,58 € | -485.793,27 € |
5 | ohne Beschrankung: Umsatzerlösannahme CPB; geringe Kontrolle | 24.690,00 € | 26.040,58 € | -1.350,58 € | -43.541,35 € |
* Abschreibungen etc. enthalten
Unter den derzeitigen Annahmen der Verwaltung wäre es für die CPB damit nicht wirtschaftlich, mit der Stadt Celle einen Pachtvertrag abzuschließen.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der CPB ist die entscheidende Frage, wie viele Kurzparker pro Jahr am Neuen Rathaus parken werden. Nur bei ausreichend hohen Erträgen von diesem Personenkreis ist letztlich die Wirtschaftlichkeit der angedachten Maßnahme und damit ein Konsolidierungsbeitrag für den Haushalt der Stadt Celle zu erreichen.
Berücksichtigt werden muss, dass die Flächen am Neuen Rathaus derzeit auch von Besuchern der Innenstadt genutzt werden. Kostenfreie Parkflächen in ausreichender Zahl stehen derzeit noch am Schützenplatz zur Verfügung. Ein Ausweichen ist daher wahrscheinlich, sobald das Parken am Neuen Rathaus kostenpflichtig wird. Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher, solange im Umfeld unbebaute Grundstücke oder später ein E-Center mit kostenfreien Parkplätzen nutzbar sind. Solange der Parkdruck auf die Flächen am Neuen Rathaus nicht erheblich steigt, könnte jede Investition am Neuen Rathaus unwirtschaftlich sein.
Nach den o. a. Ausführungen ist eine Bewirtschaftung der Parkflächen aktuell weder in der Variante „Eigenbewirtschaftung“ noch bei Abgabe an die CPB wirtschaftlich darstellbar. Dies kann sich bei einem Entfall kostenloser Parkangebote im näher gelegenen Stadtgebiet verändern. Die Verwaltung wird die Entwicklung daher weiter im Blick behalten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Maßnahme umsetzen. Für diesen Fall wird zur Senkung der Eigeninvestition und des wirtschaftlichen Risikos die Abgabe an die CPB präferiert.
Parkplatz Kanzleistraße
Ergänzende Investitionskosten für die vorhandene Schrankenanlage sind nicht notwendig. Anders als bei den Parkflächen am Rathaus kann hier die vorhandene Schrankenanlage weiter genutzt werden. Die bisherigen Chips werden durch bereits beschaffte Transponder ersetzt und dann dem zukünftig berechtigten Personenkreis ausgehändigt.
Um mit dieser Fläche zukünftig einen Haushaltskonsolidierungsbeitrag generieren zu können, ist es notwendig, die Pkw-Einstellplätze nach DIN-Norm zu planen. Aus den bisher sehr eng markierten 28 Stellflächen können zukünftig nur noch 19 Stellflächen sachgerecht ausgewiesen werden. Kosten für Ummarkierungen würden einmalig anfallen.
Bei der Planung der Flächen sind folgende Rechte bzw. Notwendigkeiten berücksichtigt worden:
- Zufahrtsrecht für die Parkplätze der Kirche,
- aktuell bereits vermietete Parkplätze,
- Flächen für Restmüll- und Wertstoffcontainer,
- ein Parkplatz für Hausmeisterdienste für das Alte Rathaus.
Die bisherigen Einnahmen können aus Sicht der Verwaltung durch weitere Vermietung an Dauerparker von jährlich rund 3.000 € auf bis zu 9.000 € gesteigert werden. Auch hier ist überlegenswert, die Bewirtschaftung und somit Verwaltungs-, Wartungs- und weitere Folgekosten für Markierung etc. der CPB im Rahmen einer Pachtlösung zu übertragen.
Das Zufahrtsrecht für die Kirchengemeinde, die Eigentümerin der Hinterliegerparkplätze ist, ist als Baulast nicht gesichert. Hier soll entsprechend der bisherigen Verfahrensweise die Zufahrt weiter (evtl. gegen Entgelt) gewährt werden.
