Beschlussvorlage - BV/0308/16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Überführung des Fachdienstes 68 in einen Eigenbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Dirk-Ulrich Mende
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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23.09.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.09.2016
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Beschlussvorschlag:
1.Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
der Stadtentwässerung Celle.
2.Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses wird in der konstituierenden Sitzung
des am 11.09.2016 gewählten Rates beschlossen.
3.Der Rat beschließt den beigefügten Haushaltsplan der Stadtentwässerung Celle.
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlage BV/0308/16 zur Überführung des Fachdienstes 68 Klärwerk und Kanalbetrieb in einen Eigenbetrieb zum 01.01.2017 wird zunächst Bezug genommen.
Auf Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, technische Dienst und Verkehr wurde die Satzung geändert (siehe Anlage 1). Für den Vorsitz im Betriebsausschuss gilt die gesetzliche Regelung, wonach die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen oder Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 71 Abs. 8 NKomVG).
Die Mandate für Fraktionen und Gruppen, auf die kein Sitz entfallen ist, sind bereits jetzt dadurch abgesichert, dass in § 5 Abs. 1 S. 2 der Betriebssatzung die Geltung der §§ 71 bis 73 NKomVG („Ausschüsse der Vertretung“) vorgesehen ist.
Vertreter für Ausschussmitglieder sind grundsätzlich nicht vorgesehen. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates bestimmt, dass die Fraktionen die Vertretung der einem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder regeln. Die Geschäftsordnung des Rates gilt auch für den Betriebsausschuss (§ 5 Abs. 1 S. 2 der Betriebssatzung).
Die Anlage 2 enthält eine neue Fassung des Gesamthaushaltes und eine korrigierte Fassung des Vorberichtes zum Haushalt des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Celle. Die Höhe der Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Nr. 13 des Finanzhaushaltes) stimmte in der alten Fassung nicht mit den zugrundeliegenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen überein. Die Korrektur der betroffenen Summen (Nr. 17, 18, 33 und 37 des Finanzhaushaltes) sowie der Tabelle auf Seite 4 des Vorberichtes zum Haushalt erfolgte entsprechend (siehe Anlage 2 – Gesamthaushalt inkl. Vorbericht). Der Stellenplan und Investitionsplan ist der BV/308/16 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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82,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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167,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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