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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0345/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

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Sachverhalt:

Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2017 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2015. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2017 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren sind tendenziell rückläufig auf Grund des seit Jahren beobachteten Trends zu kleineren Gräbern.

Im Jahr 2015 wurde diese Entwicklung allerdings gestoppt und ist hauptsächlich der Grund dafür, dass die Grabplatzgebühren im Mittel um rund 5 % gesenkt werden können.

 

Der Pflegeaufwand für nicht mehr für Bestattungen benötigten Freiflächen zur Erhaltung eines gepflegten Gesamtbildes wird in der Position „Öffentliches Grün“ ausgewiesen und ist somit nicht Bestandteil der Gebührenermittlung, sondern wird gebührenneutral im allgemeinen Haushalt finanziert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Beim Friedhof handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Einrichtung.

 

 

 

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Anlagen

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