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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0357/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt: Im Hinblick auf eine ausstehende Satzungsänderung entsendet der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen des Rates nur sechs Personen in den Aufsichtsrat der Verwaltungs GmbH Städtische Union, darunter vier (alternativ drei) Ratsmitglieder und zwei Personen (alternativ drei), die nicht dem Rat angehören und über hinreichende wirtschaftliche Sachkunde und Erfahrung verfügen.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Verwaltungs GmbH Städtische Union

gilt bisher folgende Regelung:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin der Stadt Celle gehört dem Aufsichtsrat als geborenes Mitglied an. Er bzw. sie kann sich durch Gemeindebedienstete vertreten lassen. Die übrigen Mitglieder entsendet der Rat der Stadt Celle auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen des Rates, darunter vier Ratsmitglieder. Für jedes dem Rat der Stadt Celle angehörende Mitglied wird ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin benannt.

Vier Aufsichtsratsmitglieder, die nicht Mitglieder des Rates oder einer anderen Ver­tretungskörperschaft im Landkreis Celle sind und über hinreichende wirtschaftliche Sachkunde und Erfahrung verfügen, werden auf Vorschlag der Fraktionen oder Gruppen, die im Rat der Stadt Celle vertreten sind, entsprechend ihrem Stärkeverhältnis zueinander entsandt.“

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 einer Reduzierung der Aufsichtsratsmandate von 9 auf 7 bei der Verwaltungs GmbH Städtische Union bereits grundsätzlich zugestimmt.

 

In Anlehnung an den Gesellschaftsvertrag der CD-Kaserne gGmbH könnte dies zukünftig durch folgende Neufassung § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages umgesetzt werden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin der Stadt Celle gehört dem Aufsichtsrat als geborenes Mitglied an. Er bzw. sie kann sich durch Gemeindebedienstete vertreten lassen. Die übrigen Mitglieder entsendet der Rat der Stadt Celle auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen des Rates. Er kann in diesem Rahmen bis zu drei Personen, die nicht dem Rat angehören und über hinreichende wirtschaftliche Sachkunde und Erfahrung verfügen, entsenden.“

 

Neben dieser Änderung werden derzeit noch weitere Änderungsvorschläge diskutiert und geprüft. Die Prüfung dieser Änderungen ist noch nicht abgeschlossen. Satzungsändernde Beschlüsse müssen nach § 53 Abs. 2 GmbHG notariell beurkundet werden und sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 54 Abs. 1 GmbHG). Um den hierdurch entstehenden (Kosten-)aufwand zu minimieren, sollen alle Änderungen demnächst nach eingehender Vorbereitung und Überprüfung gemeinsam beschlossen werden. Die Verwaltung schlägt aber vor, im Vorgriff auf die beabsichtigte Änderung bereits jetzt eine entsprechende Besetzung des Aufsichtsrates zu beschließen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch diesen Beschluss reduziert sich der Aufwand für Aufsichtsratsmitglieder um EUR 1.800,00 pro Jahr. Im Übrigen wird eine Vereinheitlichung mit den Regelungen für andere städtische Töchter erreicht.

 

 

 

 

 

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