Beschlussvorlage - BV/0371/16
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 in der Fassung der Änderung vom 27.11.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Beteiligt:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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09.11.2016
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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07.12.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.12.2016
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Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist eine pauschale prozentuale Festlegung des Gemeindeanteils an den Kosten für die Straßenreinigung nicht mehr zulässig. Auch die Kosten für den Winterdienst dürfen nicht mehr pauschal auf alle Gebührenpflichtigen umgelegt werden, sondern dürfen nur denjenigen Anliegern an Straßen auferlegt werden, wo auch tatsächlich die Winterdienstleistung seitens der Stadt erbracht worden ist.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für den Winterdienst von der Stadt übernommen und nicht mehr in die Gebührenkalkulation eingestellt werden.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, den sonstigen gemeindlichen Anteil in den Reinigungsklassen I bis III entsprechend der Anlage 2 festzusetzen. Darüber hinaus muss in der Satzung eine Regelung zur Ermäßigung oder Aufhebung der Gebührenfestsetzung enthalten sein, wenn es zu Leistungsstörungen oder Ausfällen bei der Dienstleistung kommt. Dementsprechend sind die § 3, 4 und 6 der Satzung zu ändern bzw. neu zu fassen (s. Anlage 3).
Aus Sicht der Verwaltung wird mit diesen Änderungsvorschlägen einerseits unnötiger weiterer Verwaltungsaufwand vermieden und andererseits angemessen auf die neue Rechtslage reagiert. Insgesamt führt die Gebührenkalkulation für 2017 zum Ergebnis, die Gebühren um rd. 10 % senken zu können.
