Beschlussvorlage - BV/0369/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Celle "Wohnbebauung Harburger Berg/West" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- 30 Recht und Vergaben
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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10.11.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.11.2016
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg/West“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 25.08.2015 wird entsprochen.
Der Stellungnahme der Nds. Landesforsten Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 24.08.2015 wird entsprochen.
Der Stellungnahme der Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr, Verden mit Schreiben vom 12.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Anwälte f. d. ev.-luth. Stadtkirche Celle und Kindergarten „Caroline Mathilde“ mit Schreiben vom 11.08.2015 wird nicht entsprochen.
Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
- LGLN RD Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Celle vom 28.08.2015
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle vom 03.08.2015
- Celle-Uelzen-Netz GmbH vom 19.08.2015
- Zweckverband Abfallwirtschaft Celle vom 17.08.2016
- Avacon AG vom 04.08.2015
Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben aber keine Stellungnahme abgegeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
- Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg/West“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 700 m
Größe des Plangebietes:etwa 4.000 m²
geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet
Das Anwesen an der Harburger Str. 27 umfasst neben einem historischen Wohngebäude auch einen großen ehemaligen Ziergarten. Nach dem Tod der vormaligen Besitzerin soll das gesamte Grundstück für die weitere, zeitgemäße Nutzung vorbereitet werden. Da das Areal im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist und die Erschließung bisher nicht gesichert ist, besteht das Erfordernis einen Bebauungsplan aufzustellen.
Neben einer Instandsetzung des Wohnhauses, soll auch der brachliegende Garten zukünftig für Wohngebäude genutzt werden. Durch den Investor ist die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern in Einzel- und Doppelhausbauweise geplant. Die Gebäude sollen mit maximal 2 Vollgeschossen errichtet werden. Damit soll eine übermäßige Überformung des Grundstücks vermieden werden und die Wohnhäuser sollen sich in das parkartige Gelände einfügen. Das denkmalgeschützte Altgebäude wird im Rahmen der Baumaßnahmen ertüchtigt und erhalten. Ein Pfeiler des am Südrand des Plangebietes befindlichen denkmalgeschützten Tores des ehem. Friedhofes wird versetzt, um eine sichere Zufahrt und Einsehbarkeit zu gewährleisten. Ohne diesen Eingriff in die denkmalgeschützte Toranlage kann das Gesamtvorhaben nicht umgesetzt werden und dann wäre auch der Erhalt des denkmalgeschützten Altgebäudes gefährdet.
Durch die Bauvorhaben wird in die bestehenden Grünflächen eingegriffen. Durch Satzung geschützte Bäume sind nicht vorhanden und besonders geschützte Arten kommen nach einer ersten Untersuchung nicht vor.
Die Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen wurde in einer schalltechnischen Untersuchung geprüft. Da durch den Verkehrslärm die Wohngebäude deutlichen Lärmimmissionen ausgesetzt sind, sind die Aufenthaltsräume und Freisitze durch bauliche Maßnahmen vor Lärm zu schützen.
Eine Teilfläche von 1.500 m² ist nach Einschätzung des Forstamtes Fuhrberg als Wald zu beurteilen. Durch den Eingriff bedarf es einer Ersatzaufforstung. Diese wird auf einem Flurstück in der Gemarkung Offen durchgeführt und im Durchführungsvertrag gesichert.
Die Erschließung für die geplanten Wohnhäuser wird über den Ausbau und die Widmung eines Privatwegs der Stadt Celle südlich des Grundstücks erfolgen. Dazu wird ein Erschließungsvertrag über die Nutzung und evtl. erforderliche Baumaßnahmen vorbereitet.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 14.02.2013 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 18.05.2013 in der Frist vom 21.05.2013 bis zum 04.06.2013. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 15.05.2013 bis zum 07.06.2013.
Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.07.2015 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 28.08.2015. Eine beschränkte erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolge gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 12.08. bis zum 29.08.2016.
Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Celle “Wohnbebauung Harburger Berg/West“ (Stand 01.07.2015) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.07. bis zum 27.08.2015 öffentlich ausgelegen.
Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 07.10.2015.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (sowie nach § 4a Abs. 3) BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,4 kB
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2
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2,7 MB
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3
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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455,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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355,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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389,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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10
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(wie Dokument)
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317,5 kB
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11
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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