Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0403/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für die Celler Heimstiftung nach § 117 NKomVG in Höhe von 125.800 Euro.

Reduzieren

Sachverhalt:

Im Rahmen der Liquidierung der Celler Heimstiftung (CHS) wurde vertraglich vereinbart, dass die Stadt Celle für alle Pensionsansprüche der ehemaligen Beschäftigten garantiert. Die daraus resultierenden voraussichtlichen Belastungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses der CHS in Form einer Rückstellung dargestellt. Da die Stadt Celle für die Pensionsansprüche der CHS einsteht, ist die Rückstellung im städtischen Haushalt analog zur CHS abzubilden. Dabei ist zu beachten, dass die Abbildung zeitversetzt erfolgt, da die Jahresabschlüsse der CHS erst deutlich nach den jeweiligen Jahresabschlüssen der Stadt Celle vorgelegt werden. Die Zuführung zur Rückstellung kann im Vorfeld nicht bestimmt werden. Für die Haushaltsplanung 2015 wurden 119.000 Euro in Ansatz gebracht (Produktkonto 111180/4112100). Um die Rückstellungshöhe gem. Jahresabschluss der CHS abzubilden, werden jedoch 244.800 Euro benötigt. Die Differenz in Höhe von 125.800 Euro ist überplanmäßig bereitzustellen. Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Rückstellungsbildung.

 

Zur Deckung dient das Produktkonto 111190/4521000 (Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite).

Reduzieren

 

Loading...