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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0406/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt den Feuerwehrbedarfsplan für den Zeitrahmen von 2016 bis 2023.

 

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Sachverhalt:

 

Den Gemeinden obliegt gem. § 2 des Nds. Brandschutzgesetztes (NBrandSchG) der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Dazu können sie eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Celle Gebrauch gemacht und einen Feuerwehrbedarfsplan bereits für die Jahre 2008 – 2015 aufgestellt. Dieser wurde Mitte 2008 (BV/0204/08) vom Rat der Stadt Celle beschlossen.

 

Auf Grundlage der Daten des Jahres 2015 findet nunmehr eine Fortschreibung für die Jahre 2016 – 2023 statt. Die zugrunde gelegten Daten sind umfassend und stellen die derzeitige Ausstattung der Stadtfeuerwehr dem entsprechenden Risiko- und Gefährdungspotential gegenüber.

 

Insofern ist die Feuerwehrbedarfsplanung für den Rat, der Verwaltung sowie der Freiwilligen Feuerwehr eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe. Unmittelbare oder mittelbare haushaltswirksame Entscheidungen werden mit dem Beschluss über diesen Plan nicht getroffen.

 

Die im Inhaltsverzeichnis ab S. 2 zu Beginn dargestellten Strukturdaten schreiben die bisherige Planung fort. In den nachfolgenden Bewertungen werden nach derzeitigem Stand erkennbare Entwicklungen und mögliche Folgen aufgezeigt.

 

Detailliert auf alle Aspekte des Feuerwehrbedarfsplanes einzugehen, würde den Umfang dieser Beschlussvorlage sprengen und ist der intensiveren Diskussion im Feuerschutzausschuss anheimgestellt. Die Verwaltung möchte aber auf die nachfolgenden Themen besonders aufmerksam machen.

 

Einvernehmlich mit dem Fachdienst 65 (Hochbau- und Gebäudewirtschaft) ist der Fachdienst 32 (Allgemeine Ordnung) sowie die Freiwillige Feuerwehr zu der Feststellung gelangt, dass die Feuerwehrgerätehäuser Groß Hehlen, Scheuen, Westercelle, Vorwerk und Altencelle nicht mehr baulich ertüchtigt werden können und mittelfristig durch Neubauten zu ersetzen sind. Dazu wurde in der 2. Jahreshälfte 2016 eine Arbeitsgruppe gebildet, um mit der strategischen Planung und Priorisierung zu beginnen. Wegen der langen Vorlaufzeiten beginnend mit feuerwehrstrategischen Überlegungen, bauplanungs- und ordnungsrechtlichen Fragestellungen sowie ggf. liegenschaftlichen Entscheidungen und selbstverständlich auch realistischen Einbringung in den Haushalt (nach Entscheidungsreife), sind diese Schritte jetzt erforderlich.

 

Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit (ab S. 72) ist der Schutzzielerreichungsgrad von besonderer Bedeutung. Hier spielt vor allem die ausreichende Tageseinsatzbereitschaft von Feuerwehrkräften eine ausschlaggebende Rolle für die Einhaltung der Schutzziele. Im Fazit dazu ist dargestellt, dass die Leistungsfähigkeit der Stadtfeuerwehr auch bei Großeinsätzen tagsüber und nachts noch in ausreichendem Maße gegeben ist. Der Schutzzielerreichungsgrad liegt zwischen 90 und 95 %. Jedoch ist deutlich zu erkennen, dass die Tageseinsatzbereitschaft nachlässt und der Erreichungsgrad in naher Zukunft unter ein akzeptables Maß absinken kann.

 

Die Verwaltung führt seit 2010 in den Kennzahlenberichten das wesentliche Produkt Örtlicher Brandschutz mit der Kennzahl der Hilfeleistungsfrist bei den Feuerwehreinsätzen. Die Ermittlung dieser Kennzahl wird ab 2017 mit den Kriterien zum Schutzzielerreichungsgrad aus diesem Feuerwehrbedarfsplan harmonisiert.

 

Im zusammenfassenden Fazit auf S. 120 ist erkennbar, dass die Stadt Celle mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz in seinen wesentlichen Teilen gut aufgestellt ist. Das Aufzeigen von Herausforderungen entspricht dem Sinn dieser Planungs- und Strategiehilfe sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

0 €

     

0 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

0 €

     

0 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

 

 

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Auswirkung für Integration:

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( Stephan Kassel )

      Stadtrat

 

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Anlagen

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