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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0404/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung des Haushaltsplanes der Stadtentwässerung Celle.

 

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Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 29.09.2016 hat der Rat den Haushaltsplan der Stadtentwässerung Celle beschlossen (BV/0308/16).

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung wurde davon ausgegangen, dass alle in 2015 und 2016 geplanten Investitionsmaßnahmen des Betriebes auch abgeschlossen und schlussgerechtet werden. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass einige Maßnahmen erst im Folgejahr 2017 fertiggestellt werden können. Da die Stadtentwässerung Celle ein Eigenbetrieb mit einem eigenen Haushaltsplan und Investitionsprogramm ist, können die erforderlichen  Mittel nicht als Haushaltsrest übertragen werden. Deshalb ist eine Anpassung der Ansätze im Investitionsprogramm des Betriebes erforderlich.

 

Im Kernhaushalt der Stadt Celle verfallen diese Ansätze. Für diese Investitionen wurde die Kreditaufnahme durch die Kommunalaufsicht genehmigt, diese wurde und wird aber nicht in Anspruch genommen.

 

Darüber hinaus ist eine Anpassung aufgrund der Projektkostenerhöhung bei der Erneuerung des Blockheizkraftwerkes erforderlich.

 

Das Klärwerk Celle betreibt seit dem Jahr 1995 zwei BHKW’s, um aus dem erzeugten Faulgas Strom zu produzieren. Beide BHKW’s sind mittlerweile abgängig und müssen ersetzt werden. Aufgrund des aktuellen rechnerischen elektrischen Wirkungsgrads von 29 % (Stand der Technik sind 42 %) ist ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich.

Der Grundgedanke für das gesamte Projekt war, neben dem technisch und wirtschaftlich erforderlichen Austausch der Blockheizkraftwerke, den CO² Ausstoß zu verringern.

Dazu wurde im Jahr 2010 für die Kläranlage ein Klimaschutz-Teilkonzept erstellt. Der daraus entwickelte Maßnahmenplan wurde dann im Jahr 2012 im damaligen Ausschuss  für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt und verabschiedet.

Ein Projekt dieses Maßnahmenplans war die Erneuerung der Blockheizkraftwerke.

Zur Umsetzung des Projekts konnte dann 2013 die erforderliche Bedarfsplanung erstellt werden. Auf der Grundlage der Bedarfsplanung und der dazu erstellten Kostenschätzung wurden die Planungsleistungen vergeben und der erste Haushaltsansatz eingestellt.

Die besondere Schwierigkeit der Maßnahme liegt darin, dass während der Bauzeit „unter Betrieb“ gearbeitet werden muss und sämtliche Ein- und Ausbauten im Bestand erfolgen.

Weiterhin muss die Komplexität des Projekts erwähnt werden: Es werden nicht nur die beiden  Blockheizkraftwerke erneuert, sondern auch die gesamte Steuerung für die Energieerzeugung, die Gasregelstrecken, die Gasaufbereitung, die Wärmegewinnung und die Be- und Entlüftung der Motorenhalle incl. diverser hochbaulicher Veränderungen. Zusätzlich ist die Errichtung eines Notstromaggregats erforderlich. 

Ziel war es daher, durch Untersuchung von Varianten und Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, auf Grundlage der auf der Kläranlage produzierten Gasmenge, über den Einsatz moderner Blockheizkraftwerke eine wirtschaftliche Energie- und Wärmemenge zur erzeugen. Dieses Ziel musste allerdings auch die Voraussetzung einer möglichst hohen CO² Einsparung erfüllen.

Die benötigten Ergebnisse lagen 2015 vor. Parallel wurden die gesetzlich erforderlichen Anträge an das Gewerbeaufsichtsamt gestellt und die dazu benötigten Gutachten angefordert.

Am 14.12.16 wurde dann der Fördermittelantrag an die N-Bank gestellt. Es war eine Projektförderung in Höhe von 50 % der Projektkosten bzw. maximal 1,0 Mio. € möglich.

Am 01.09.2016 hat die Stadt Celle für die „Erneuerung der Blockheizkraftwerke“ auf der Kläranlage Celle den Zuwendungsbescheid in Höhe von 1,0 Mio. EUR als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Die Ausschreibung erfolgte nach dem Zugang des Zuwendungsbescheids der N-Bank über die maximale Förderhöhe von 1 Mio. €. Voraussetzung für die Förderung war eine hohe CO² Einsparung, die wiederum nur über einen hohen Wirkungsgrad erreicht werden konnte. Daher musste auch eine entsprechende Gewichtung bei der Wertungsmatrix hinsichtlich des Wirkungsgrades vorgenommen werden.

Um die Ausschreibung wirtschaftlich zu gestalten und auch die Folgekosten zu berücksichtigen, wurde die Wertungsmatrix (Anhang 1) in enger Absprache mit der Vergabestelle erstellt. Berücksichtigt und gewichtet wurden folgende Punkte:

Angebotspreis50%-Gewichtung

Wirkungsgrad 45%-Gewichtung

Wartung   5%-Gewichtung

 

Insgesamt lagen alle Angebote von ca. 250.000 € bis ca. 1.200.000 € über der Kostenschätzung. Eine Firma liegt mit ihrem Nebenangebot nach der Bewertung auf Platz 1, obwohl das Angebot 387.000 € teurer ist - bezogen auf den günstigsten Bieter. Insgesamt liegt dieser Bieter mit einem Betrag von 790.000 € über der eigentlichen Kostenschätzung.

 

Folgende Punkte begründen daher eine Auftragsvergabe an diese Firma:

  1. Ein erneutes Ausschreibungsverfahren wird aufgrund der Auftragslage der Anlagenbauer keine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ergeben.
  2. Die Stadt Celle ist mit der Ausschreibung eine Vergabepflicht eingegangen, die nicht ohne weiteres aufgehoben werden kann, da das Gesamtprojekt BHKW nur in seinem Umfang und dadurch auch nicht günstiger ausgeschrieben werden kann.
  3. Der Betrieb eines  BHKW´s mit einem Wirkungsgrad von 42,3 % elektrisch bewirkt eine Kosteneinsparung von mind. 1,0 Mio. € auf 20 Jahre, gegenüber dem Alt-BHKW sind es insgesamt 3,0 Mio. €.
  4. Eine Verzögerung des Baubeginns der BHKW verursacht jeden Monat  Mehrkosten in Höhe von ca. 16.000,- € für den zusätzlichen Stromankauf.
  5. Die alten Module sind abgängig und jeder weitere Betrieb stellt ein Risiko dar.
  6. Die Förderung der N-BANK basiert auf dem CO² Einsparpotential des Projekts, welches nur durch möglichst hohe Wirkungsgrade erreicht werden kann.

 

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Anlagen

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