Mitteilungsvorlage - MV/0402/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
07.12.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
16.12.2016
|
Sachverhalt:
Unterrichtung des Rates über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 117 NKomVG.
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG gebe ich Ihnen nachstehend die in der Zeit vom 28.05.2016 bis zum 01.12.2016 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen /Verpflichtungsermächtigungen ab 10.000 € zur Kenntnis
Sachverhalt 2:
Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Dr. Hörstmann im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 100.000 € für die Unterhaltung der technischen Anlagen bewilligt.
Die Wartungserfordernisse für gebäudetechnische Anlagen haben sich aufgrund normativer Vorgaben kontinuierlich gesteigert. Insbesondere im Bereich der Wasserinstallationen sind die Wartungskosten gestiegen, um die Trinkwasserhygiene zu gewährleisten. Auch im Bereich der Elektroinstallationen mussten die Wartungsintervalle verkürzt werden. Darüber hinaus wirkt sich die Ausschreibung der Zeitverträge für die regelmäßig wiederkehrenden Wartungen aus. Die Deckung konnte aus dem Konto 211000/4211130 (Unterhaltung der Hochbauten) erfolgen.
Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.
Sachverhalt 3:
Der Oberbürgermeister hat am 21.11.2016 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 500.000 € für die Abrechnung der Freien Träger bewilligt. Das Einvernehmen wurde mit dem Bürgermeister Dr. Rodenwaldt gem. § 89 NKomVG hergestellt.
Die Aufgabe der Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe, die mit der Hilfe von Freien Trägern ausgeführt wird. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des vorherigen Kita-Jahres und lässt sich schwer abschätzen, da keine Belegungszahlen zu dem Zeitpunkt der Planung vorliegen. Es ist unklar, wie viele Anträge gestellt werden. Mit der Abrechnung des dritten Quartals ist der Deckungsring jetzt ausgeschöpft, so dass der Fachdienst 40 um die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG in Höhe von 464.800 € bittet. Es ist davon auszugehen, dass nach Abrechnung des vierten Quartals noch weitere Nachzahlungen erfolgen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird aus Sicht des Fachdienstes 20 die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 500.000 € vorbereitet. Ob dieser Betrag ausreichend ist, kann allerdings nicht abgeschätzt werden, da die Belegungszahlen für Dezember noch nicht vorliegen. Die Deckung kann aus dem Konto 611100.369100 (Verzinsung von Steuernachzahlungen) erfolgen. Hier konnten entsprechende Mehrerträge erwirtschaftet werden.
Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.
Sachverhalt 4:
Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Dr. Rodenwaldt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 100.000 € für den Zuschuss Krippenausbau Waldorf bewilligt.
Für das Jahr 2016 wurden, wie vom Produktverantwortlichen beantragt, 434.100 € für den Zuschuss Kinderkrippenplätze freier Träger eingeplant. Bei den Auszahlungen handelt es sich um durchlaufende Posten, welche in der Regel durch eine gleich hohe Einzahlung auf dem entsprechenden Einzahlungskonto gedeckt sind. Auf dem Einzahlungskonto ist jedoch im Gegensatz zum Auszahlungskonto ein Zuschuss geplant, den die Stadt für die Durchführung einer eigenen Maßnahme erhält. Da dieses Geld noch nicht eingegangen ist, kann die bereits erfolgte Einzahlung zum Zuschuss an die freien Träger nicht zur Deckung der höheren Auszahlung angeboten werden. Die Stadt ist aber zur Weiterleitung der Mittel verpflichtet.
Eine Deckung konnte aus dem Produktkonto 538150/7872424 - „Abwasserreinigung und Unterhaltung – Energiegewinnung aus Abwasser“ erfolgen. Die Maßnahme war in 2016 im städtischen Haushalt eingeplant, wird aber erst im kommenden Jahr und dann über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ausgeführt.
Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
118,4 kB
|
