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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0424/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die aufgeführten Ortsbürgermeister/-innen der einzelnen Ortsteile mit Wirkung vom 16.12.2016 für die Dauer der Wahlperiode in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter zu berufen. 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 2  NKomVG erfüllen die Ortsbürgermeister/-innen grundsätzlich Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung; dadurch können Dienstleistungsangebote der Verwaltung bürgernah in den Ortschaften vorgehalten werden. Die Wahrnehmung dieser Hilfsfunktionen, die in § 3 Abs. 7 der Hauptsatzung der Stadt Celle geregelt sind (z. B. Ausgabe von Vordrucken und Weiterleitung von Anträgen, Ausstellen von Lebensbescheinigungen sowie Vornahme von Beglaubigungen) kann jedoch ablehnt werden.

 

Übernimmt die/der Ortsbürgermeister/-in diese Hilfsfunktionen, ist sie/er durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Ortsräte der Stadt Celle haben in ihren konstituierenden Sitzungen folgende Mitglieder zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister gewählt:

 

Ortsrat Altencelle:   Ortsbürgermeister Hans Werner Schmidtmann, CDU

 

Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und

Lachtehausen:        Ortsbürgermeister Hans-Martin Schaake (Einzelbewerber)

 

Ortsrat Blumlage/Altstadt:    Ortsbürgermeister Dr. Tim Übermuth, CDU

 

Ortsrat Boye:    Ortsbürgermeister Heiko Gevers, CDU

 

Ortsrat Garßen:   Ortsbürgermeister Andreas Reimchen,   CDU

 

Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Hustedt u. Scheuen:   Ortsbürgermeister Axel Fuchs, CDU

 

Ortsrat Hehlentor:   Ortsbürgermeisterin Marianne Schiano  CDU

 

Ortsrat Klein Hehlen:   Ortsbürgermeister Klaus Didschies, CDU

 

Ortsrat Neuenhäusen:  Ortsbürgermeister Dr. Jörg Rodenwaldt, SPD

 

Ortsrat Neustadt / Heese:   Ortsbürgermeisterin Antoinette Kämpfert, SPD

 

Ortsrat Vorwerk:    Ortsbürgermeisterin Iris Fiß, DIE UNABHÄNGIGEN

 

Ortsrat Westercelle:  Ortsbürgermeister Reinhold Wilhelms, SPD

 

Ortsrat Wietzenbruch:  Ortsbürgermeisterin Gerda Kohnert, SPD

 

Die gewählten Ortsbürgermeister/-innen haben die Wahrnehmung von Hilfsfunktionen nicht abgelehnt und sind daher für die Dauer der Wahlperiode in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter zu berufen. 

 

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