Beschlussvorlage - BV/0461/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle "Allerinsel" - erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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26.01.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Blumlage/Altstadt, Hehlentor und Neuenhäusen
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung beschlossen (§§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Blumlage/Altstadt,
zwischen Hafenstraße und Mühlenaller
Entfernung zum Stadtzentrum:500 m
Größe des Plangebietes:ca. 7,2 ha
geplante Nutzungen:Wohnen, Freizeit, Vereine und Dienstleistungen
Im Jahr 2004 wurde ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet zunächst die gesamte Allerinsel. Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle erfolgte parallel dazu. Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hat sich für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei soll zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt werden. Weitere Abschnitte sollen später folgen. Für die Bauleitplanung ergibt sich hieraus ein geänderter und besser geeigneter Zuschnitt des Geltungsbereiches. Das Planverfahren ist deshalb unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ fortgeführt worden. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle wird im Parallelverfahren weitergeführt.
Der Rahmenplan Allerinsel von 2009/10, der in Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner/ Stadtplaner und Architekten erarbeitet wurde und am 10.06.2010 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, sieht für den 1. Bauabschnitt eine Mischung aus Wohnnutzung, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen vor.
Für die weitere Umsetzung des Rahmenplans Allerinsel war auch die Verwirklichung des Hochwasserschutzes als Grundlage für die Wiedernutzbarmachung und Weiterentwicklung als städtischem Quartier erforderlich. Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes fußen auf dem Planfeststellungsbeschluss „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region Celle, 3. Planfeststellungsabschnitt Bereich Allerinsel“ vom 02.12.2013.
Im Zuge der Entwicklung im Umfeld der Allerinsel wurde die Erneuerung der Umfassungsbauwerke des Hafens im Kontext mit der künftigen städtebaulichen Entwicklung vorgenommen. Die Erneuerung war erforderlich, weil die Mauern einen dringenden Sanierungsbedarf aufwiesen und für die weitere städtebauliche Entwicklung eine gesicherte Ausgangssituation, insbesondere auch für eine gesicherte Erschließung, geschaffen werden musste.
Mit der Durchführung des Investorenwettbewerbes hat die künftige bauliche Entwicklung des Hafenumfeldes eine weitere Konkretisierung erfahren. Der Bebauungsplanentwurf, der im Wettbewerb zunächst bewusst eine Leitlinie für die Entwürfe darstellte, wird nun als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche Regelungen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Projekte und die Bindung der Investoren an die Wettbewerbsergebnisse als Grundlage für die Investitionsumsetzung werden im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages oder ggf. in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen getroffen.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 10.12.2004 die Einleitung des Verfahrens zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Allerinsel“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 21.09.2013 in der Frist vom 01.10.2013 bis zum 25.10.2013. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 10.10.2013 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderung) bis zum 08.11.2013.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 07.02.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 I. Teil „Allerinsel“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 21.09.2013 in der Frist vom 01.10.2013 bis zum 25.10.2013. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 10.10.2013 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderung) bis zum 08.11.2013.
Im Rahmen der Stellungnameauswertung und in den fortschreitenden Gesprächen mit den Investoren der Lose 1-3 haben sich am Entwurf des Bebauungsplans Änderungen ergeben, die seine erneute Auslegung erforderlich machen. Insbesondere der Umgang mit gewerblichen Schallemissionen wird im geänderten Bebauungsplanentwurf konkretisiert. Darüber hinaus wird eine Reihe von Anpassungen an den Baugrenzen im Entwurf vorgenommen. Schließlich wird das Stadtwerkegelände nicht als Sondergebiet sondern als Mischgebiet festgesetzt, was die heutige Situation – an der derzeit nichts geändert werden soll – am besten wiedergibt.
Die Ortsräte Blumlage/Altstadt, Hehlentor und Neuenhäusen werden gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG bezügliche dieses Bebauungsplans rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss angehört.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,9 MB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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298,6 kB
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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7
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566,5 kB
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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9
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(wie Dokument)
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796,5 kB
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10
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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12
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(wie Dokument)
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3 MB
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