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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0011/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Bund unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetzt, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer jährlichen Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt. Ziel der Stadt Celle ist es nach den ausgearbeiteten Sanierungsvoruntersuchungen und der Festlegung der Umgrenzung des Sanierungsgebietes des Stadtteils Neuenhäusen die Antragstellung für die Aufnahme in ein Förderprogramm bis zum 01.06.2017 abzuschließen.

 

Voraussetzung für die Durchführung als Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) entsprechend § 141 BauGB. Mit der Vorbereitenden Untersuchung werden Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen, denkmalrechtlichen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge dargestellt. Darüber hinaus enthält sie Aussagen über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen und soll sich auch auf die nachteiligen Auswirkungen in den persönlichen Lebensumständen der von der Sanierung Betroffenen erstrecken. Mit dem Einleitungsbeschluss gem. § 141 Abs. 3 BauGB vom 26.05.2016 und der ortsüblichen Bekanntmachung in der Celler Zeitung am 01.10.2016 konnten die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Zudem wurde eine Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 51 vom 22.09.2016 durchgeführt.

 

Die Verwaltung hat nach förmlicher Festlegung des Untersuchungsgebietes für den Stadtteil Neuenhäusen eine Angebotsabfrage bei sechs Fachplanern durchgeführt. Nach Prüfung der Angebote wurde der Zuschlag an das Büro BauBeCon Sanierungsträger GmbH aus Bremen in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den Planungsbüros Forum und Planwerkstatt aus Bremen erteilt. Anfang September 2016 wurde die Erarbeitung begonnen. In der heutigen Sitzung erläutern die Fachplaner ein Zwischenergebnis der VU gem. §141 BauGB und die mögliche Einordnung des Gebietes in ein Förderprogramm.

 

Parallel zur Ausarbeitung der VU wurden seitens des Fachplaners BauBeCon die Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. §§ 137 und 139 BauGB abgefragt. Mit über 50 % Rückläufern kann das Ergebnis als überdurchschnittlich hoch angesehen werden. Zusätzlich hat das Büro BauBeCon in der Ortsratssitzung des Stadtteils Neuenhäusen am 08.11.2016 das Vorgehen und den denkbaren Verlauf der Voruntersuchungen und einer möglichen Sanierung erklärt.

 

Als nächster Schritt soll eine öffentliche Bürgerbeteiligung am 09.02.2017 in dem Mehrzweckraum des ehem. St. Joseph Stift stattfinden mit anschließender Auslegung.

 

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Anlagen

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