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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0014/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die in der tabellarischen Übersicht aufgeführten Vorhaben werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung - Geschäftsstelle Klimaschutz – aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle gefördert.

 

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Sachverhalt:

 

Der Klimaschutzfonds wird weiterhin für energetische Gebäudesanierungen stark in Anspruch genommen und leistet damit einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gemäß Ziffer 8.2 der Richtlinien zum Klimaschutzfonds der Stadt Celle (Stand 11.11.2014), die für diese Fälle noch anzuwenden sind, prüft und entscheidet die Geschäftsstelle über die Bewilligung und Förderung bis zur Höhe von 5.000,- € im Einzelfall. Darüber hinausgehende  Förderanträge sind in den zuständigen Ratsgremien zu beraten und zu entscheiden. 

 

Nach der Änderung der Richtlinien zum Klimaschutzfonds im November 2014 und der Erhöhung der Fördersätze im Geschosswohnungsbau sowie der Förderung von innovativen Heizungstechnologien wurden bereits diverse vergleichbare Projekte gefördert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabellarische Übersicht der zuschussfähigen Maßnahmen:

 

Antragsteller

Maßnahme

Investition

Fördertatbestand

Zuschuss

Eigentümer-gemeinschaft

18 Wohneinheiten

Energetische Sanierung Fassade und Dach

237.829 €

Ziff. 3.2g

20 % max. 20.000 €

20.000 €

Eigentümer-gemeinschaft

9 Nutzungseinheiten

Energetische Sanierung Fassade und Fenster

391.646 €

Ziff. 3.2g

20 % max. 20.000 €

20.000 €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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