Beschlussvorlage - BV/0014/17
Grunddaten
- Betreff:
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Förderanträge Klimaschutzfonds - Zuschussgewährung für die energetische Sanierung von Gebäuden mit mehreren Wohn- und Nutzungseinheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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31.01.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Klimaschutzfonds wird weiterhin für energetische Gebäudesanierungen stark in Anspruch genommen und leistet damit einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gemäß Ziffer 8.2 der Richtlinien zum Klimaschutzfonds der Stadt Celle (Stand 11.11.2014), die für diese Fälle noch anzuwenden sind, prüft und entscheidet die Geschäftsstelle über die Bewilligung und Förderung bis zur Höhe von 5.000,- € im Einzelfall. Darüber hinausgehende Förderanträge sind in den zuständigen Ratsgremien zu beraten und zu entscheiden.
Nach der Änderung der Richtlinien zum Klimaschutzfonds im November 2014 und der Erhöhung der Fördersätze im Geschosswohnungsbau sowie der Förderung von innovativen Heizungstechnologien wurden bereits diverse vergleichbare Projekte gefördert.
Tabellarische Übersicht der zuschussfähigen Maßnahmen:
Antragsteller | Maßnahme | Investition | Fördertatbestand | Zuschuss |
Eigentümer-gemeinschaft 18 Wohneinheiten | Energetische Sanierung Fassade und Dach | 237.829 € | Ziff. 3.2g 20 % max. 20.000 € | 20.000 € |
Eigentümer-gemeinschaft 9 Nutzungseinheiten | Energetische Sanierung Fassade und Fenster | 391.646 € | Ziff. 3.2g 20 % max. 20.000 € | 20.000 € |
