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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0178/16-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung hält die im Sachverhalt unter Punkt 1 und 2 dargestellten Möglichkeiten einer Boulenutzung für ausreichend. Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Boule kann auf jedem Gelände gespielt werden. („La Pétanque se pratique sur tous les terrains.“ Article 5, REGLEMENT DE JEU OFFICIEL DE PETANQUE

Applicable sur I’ensemble des territoires des fédérations nationakes, membres de la F.I.P.J.P (Fédération international de Pétaque et jeu provencal) http://fipip.org/index.php/en2015-05-10-11-11-42/petanque-rules)

 

Dieses vorausgeschickt, hat die nochmalige Prüfung der Fachverwaltung folgendes Ergebnis ergeben:

 

  1. Im Rahmen der vorhandenen Wegeflächen im Französischen Garten kann die Boulenutzung wie bisher ausgeübt werden. Dieses hat auch unter Berücksichtigung anderer Nutzungsansprüche mindestens befriedigend funktioniert.
     
  2. Alternativ könnte eine Boulenutzung zumindest für größere Treffen mit Wettkampfcharakter auf dem Sportplatz Herrenwiese stattfinden. Die dort vorhandene Laufbahn ist dafür geeignet und die vorhandene Infrastruktur könnte mit genutzt werden. Durch eine weitere sportliche Aktivität neben der Minigolfanlage erhielte dieser Standort insgesamt eine Aufwertung. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
     
  3. Im Zuge der Umgestaltung der Freiflächen an der ehemaligen Begegnungsstätte für die Kita-Nutzung hat die Verwaltung geprüft, ob die Fläche auch für eine Boulenutzung ausreicht. Dieses ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der vorhandenen Situation wären allerdings umfangreichere Erdarbeiten erforderlich. Belange der Gartendenkmalpflege wurden geprüft und stünden einer Boulenutzung nicht entgegen. Die Kostenschätzung für die Herrichtung der Fläche beläuft sich auf rd. 25.000,-- €. Haushaltsmittel dafür sind derzeit nicht eingeplant.

 

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Anlagen

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