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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0018/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Ausschuss erhält den Teilergebnishaushalt 2017 mit den nachfolgenden Produkten sowie das Investitionsprogramm 2017 zur Kenntnis.

 

122100  Öffentliche Sicherheit und allg. öffentl. Ordnung S. 139 - 153

122110  Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

122120  Verkehrsaufsicht

573500  Wochenmärkte S. 345 - 348

538150  Abwasserreinigung und Unterhaltung/Betrieb von Entwässerungsanlagen S. 425 -

538160  Bedürfnisanstalten

541000  Planung und Bau von Gemeindestraßen

541100  Bauhof

542000  Planung und Bau von Kreisstraßen

543000  Planung und Bau von Landesstraßen

544000  Planung und Bau von Bundesstraßen

545100  Straßenreinigung

545200  Planung und Bau von Straßenbeleuchtung

545300  Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

546100  Planung und Bau von Parkeinrichtungen

546200  Unterhaltung von Parkeinrichtungen

551100  Planung und Bau von öffentlichen Grünanlagen

551150  Unterhaltung und Bewirtschaftung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen

552100  Planung und Bau von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern

552150  Unterhaltung und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer

553100  Friedhöfe

554100  Naturschutz und Bodenabbau

555100  Erhalt und Förderung der unterschiedlichen Waldfunktionen

561100  Wasserwirtschaft, Boden- und Immissionsschutz S. 527

 

Die Haushaltsplanung 2017 wird im besonderen Maße von der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung geprägt. Unter dieser Prämisse hat die Verwaltung bereits im Rahmen der Mittelanmeldung die Ansätze auf Notwendigkeit und mögliche Einsparpotentiale hin überprüft.

 

Der anliegende Entwurf des Teilergebnisplanes und des IV-Programmes stellen das Ergebnis einer intensiven verwaltungsseitigen Vorberatung dar.

 

Kürzungen wurden bei verschiedenen Unterhaltungskonten vorgenommen, die es der Verwaltung gerade noch ermöglichen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es ist nicht auszuschließen, dass es in bestimmten Bereichen zu einschränkenden Maßnahmen bei der Nutzung/Benutzung öffentlicher Einrichtungen bzw. Infrastrukturen kommen kann.

 

Im Investitionsprogramm wird verstärkt das Instrument der Verpflichtungsermächtigung genützt, um zumindest in 2017 die Planungen oder vorgesehene Beschaffungen für 2018 beginnen bzw. einleiten zu können.

 

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Anlagen

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