Beschlussvorlage - BV/0443/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle "Gewerbegebiet Apfelweg Süd" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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26.01.2017
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Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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01.02.2017
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Erledigt
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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21.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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02.03.2017
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Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 1,7 km
Größe des Plangebietes:3,04 ha
geplante Nutzung:Gewerbegebiet
Inhalt der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes der Firma Baker Hughes südlich des Apfelwegs im Ortsteil Altencelle, um dem vorhandenen Gewerbebetrieb Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.
Die Fa. Baker Hughes ist eine der führenden Erdöl-Service-Gesellschaften der Welt. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist in Houston/Texas (USA). Eine größere Niederlassung der Firma befindet sich in der Stadt Celle. Nach der gescheiterten Übernahme durch ein anderes Ölserviceunternehmen im April 2016 will sich das Unternehmen Baker Hughes in seinem Kernkompetenzbereichen weiter entwickeln um den Betriebsstandort Celle zu sichern.
Um der Firma eine betrieblich optimale Entwicklung unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfeldes zu ermöglichen und um auch dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes in der direkten Nähe zur vorhandenen Betriebsfläche erforderlich.
Die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes kann nur sinnvoll in Form eines Gewerbegebietes im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung erfolgen. Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 orientiert sich an der Festsetzung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 140 „Gewerbegebiet Baker-Hughes-Straße“. Mit der Festsetzung der Höhe der Oberkante (OK) der baulichen Anlagen von OK 52 m über Normalnull (NN) sollen aufgrund der weitreichenden Einfassung des Plangebietes durch die vorhandene Bebauung und die Landschaft nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild entstehen.
Gemäß dem Schallgutachten werden die erforderlichen Immissionswerte an allen benachbarten Immissionsstandorten eingehalten.
Im nördlichen Gewerbegebiet GE 1 sollen jedoch geringere Emissionskontingente nach DIN 45691 von 58/44 dB(A)/m² (tags/nachts) festgesetzt werden. Im südlichen Gewerbegebiet GE 2 liegen die festgesetzten Emissionskontingente von 62/49 dB(A)/m² ebenfalls unter der gutachterlichen Empfehlung. Diese Vorgehensweise ermöglicht im Ergebnis eine sinnvolle gewerbliche Nutzung und bringt die Belange der Wirtschaft mit den Belangen der Wohnbevölkerung zum Ausgleich.
Das Plangebiet wird hinsichtlich das Abwassers, des Löschwassers und der Verkehre unter 7,5 Tonnen über den Apfelweg erschlossen; neue öffentliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Erschließung der Gewerbegebietsflächen für die gewerblichen Verkehre, insbesondere über 7,5 Tonnen, erfolgt über das angrenzende Betriebsgrundstück der Fa. Baker Hughes; detaillierte Regelungen hierzu enthält der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan.
Der Fahrzeugverkehr über den Apfelweg wurde während der Nachtzeit auf 60 Fahrbewegungen für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen beschränkt.
Die Anhörung der Ortsräte Altencelle und Altstadt/ Blumlage erfolgt gemäß § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine; Die Kosten für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen und die Erstellung des Umweltberichtes werden vom Investor bezahlt.
Die Kosten für die Erstellung der Katastergrundlage und des schalltechnischen Gutachtens wurden von der Stadt übernommen.
Auswirkung für Integration: Nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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120,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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118,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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117,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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160,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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112,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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143,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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525 kB
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10
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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11
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(wie Dokument)
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799 kB
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12
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(wie Dokument)
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25,4 kB
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