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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0440/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt dem Rat mit dieser Vorlage einen ausgeglichenen Haushalt für das Planungsjahr 2017 vor. Damit besteht für das Jahr 2017 keine rechtliche Verpflichtung ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und beschließen zu lassen. Entsprechende Unterlagen sind daher nicht beigefügt.

 

Zugleich wird mit diesem Haushaltsplan die mit der Kommunalaufsicht im Jahr 2014 geschlossene Zielvereinbarung zur Sicherung der Haushaltswirtschaft vollumfänglich erfüllt. Die Stadt Celle präsentiert sich auch gegenüber der Aufsichtsbehörde als verlässlicher Partner, der aktiv an einer nachhaltigen Sicherung der wirtschaftlichen Situation arbeitet.

 

Der nach einem Vorjahresdefizit von rd. 16 Mio. € (Grund u. a.: massiver Einbruch der Gewerbesteuererträge) nun ausgewiesene Überschuss von rd. 30 T€ ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Anstrengung aller Bereiche der Verwaltung. Es zeigt sich deutlich, dass das Spannungsverhältnis zwischen Fachaufgabe und Finanzbedarf auch in schwierigen Zeiten auf Grundlage von Vertrauen und Akzeptanz der jeweils anderen Position auflösbar ist.

 

Die erneute Rekonfiguration des Aufstellungsverfahrens hin zu einer Steuerung über Vorgabewerte, klare Verabredungen und einer Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Fachdezernate zeigt sich als richtiger Weg. Basis der Vorgabewerte war eine Analyse der Planwerte der Jahre 2012 bis 2015 mit Blick auf den tatsächlichen Mittelbedarf. Unter der ergänzenden Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Veränderungen des Aufgabenkanons konnten realistische Eckwerte mit den Dezernaten vereinbart werden, die in den allermeisten Fällen auch erreicht werden konnten.

 

In der Summe führen die teils extern, teils intern erreichten Verbesserungen der Ertragslage im Saldo mit einer Verminderung der ordentlichen Aufwendungen um nahezu 8 Mio. € und einem positiven außerordentlichen Ertrag zu einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 31.800 Euro. Einzelheiten zu Prämissen, Perspektiven sowie Risiken und Chancen sind im Vorbericht ausführlich dargestellt. Besonders erfreulich ist, dass der Liquiditätssaldo aus laufender Verwaltung über den Finanzplanungszeitraum positiv ist – seit langem gelingt es nun erstmalig wieder, das laufende Verwaltungshandeln ohne Inanspruchnahme von Fremdmitteln zu finanzieren. Näheres entnehmen Sie bitte dem Vorbericht.

 

Gleichermaßen kann eine investive Neuverschuldung vermieden werden. Da geleistete Tilgungen auf Altschulden für neue Investitionen eingesetzt werden, ergibt sich aktuell noch kein Abbau der investiven Verschuldung. Die Verwaltung ist allerdings der Auffassung, dass die ausgewiesenen Investitionen von rd. 21 Mio. € für das Jahr 2017 eine gut vertretbare Untergrenze darstellen. Auch in den Folgejahren werden die Investitionen unter Berücksichtigung vorhandener Haushaltsreste klar zu hinterfragen sein. Mit dem sukzessiven Aufbau eines Investitionscontrollings wird der momentan in 2018 noch feststellbare überproportionale Anstieg rückführbar sein. 

 

Für die Jahre ab 2018 wird erneut ein Anstieg des Defizites erwartet, der durch weitere Konsolidierungsanstrengungen umzukehren ist. Begründet ist dies u. a. in einer Steigerung der Transferaufwendungen und in einer weiter negativen Prognose der Gewerbesteuererträge. Bis zum Jahr 2020 werden sich die strukturellen Fehlbedarfe erneut reduzieren. Ein Haushaltsausgleich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nach den aktuellen Daten nicht darstellbar, scheint aber in absehbarer Zeit nicht abwegig.

 

Die Verwaltung wird den Finanzplanungszeitraum intensiv für weitere Konsolidierungsanstrengungen zu nutzen um die bisherigen Erfolge durch ein Bündel von strategischen Maßnahmen und die Weiterführung der dezentralen Ressourcenverantwortung (Budgetierung) zu sichern.

 

Aufgrund der noch ausstehenden Informationen können sich im Beratungsverlauf noch Chancen und Risiken realisieren, die dann im Rahmen zwangsläufiger Veränderungen in das Verfahren eingebracht werden. Einzelheiten sind auch hier im Vorbericht dargestellt.

 

Als Anlage erhalten Sie den aktuellen Ergebnis- und Finanzplan, die Veränderungen des Ergebnishaushalts, des Finanzhaushalts sowie des Investitionsprogramms. Des Weiteren sind Veränderungen zum bisherigen Stellenplanentwurf beigefügt. 

 

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Anlagen

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