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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0035/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Baufläche an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

 

Dem Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 5,3 km

Größe des Plangebietes:ca. 2 ha

geplante Nutzung:Gewerbliche Flächen im Flächennutzungsplan und  Gewerbegebietsflächen innerhalb des Bebauungsplanes

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 27.11.2014 die Aufstellungsbeschlüsse zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Fläche an der B 214“ und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ gefasst.

 

Die jeweilige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die  frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 Abs. 1 BauGB fand parallel in der Zeit vom 23.06.2015 bis zum 22.07.2015 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Inhalt der Planung ist die Änderung und Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes der Fa. Kurt Martens Tief- und Straßenbau GmbH  südlich des vorhandenen Betriebsgeländes Braunschweiger Heerstraße 115 im Ortsteil Altencelle, um dem vorhandenen Gewerbebetrieb Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die Firma Martens ist ein heimisches familiengeführtes Tief- und Straßenbauunternehmen und seit über 50 Jahren in Celle tätig und ansässig. Um der Firma eine betrieblich optimale und zukunftsorientierte Entwicklung unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfeldes zu ermöglichen sowie dem Bedarf an  Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung zu tragen, wird die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne in der direkten Nähe zur vorhandenen Betriebsfläche erforderlich. 

Im Rahmen der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung der Erweiterungsfläche von Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für Wald zur gewerblichen Baufläche geändert.

Im Bebauungsplanverfahren kann die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes nur sinnvoll in Form eines Gewerbegebietes im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung erfolgen. Die geänderte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 orientiert sich an der Festsetzung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“. Abweichend zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 Ace I. Teil werden die gemäß Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke sowie die ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausgeschlossen. Die Höhenlage von baulichen Anlagen wird als Mindestmaß mit  40,3 m über Normalnull (NN) festgesetzt, so dass eine Hochwasserfreiheit unter Berücksichtigung der Belange des statistischen hundertjährlichen Bemessungshochwassers gegeben ist. Mit der Festsetzung der Höhenlage der baulichen Anlagen von Oberkante (OK) 51 m über NN sollen aufgrund der weitreichenden Einfassung des Plangebietes durch die vorhandene Bebauung und die Landschaft nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild entstehen.

Gemäß dem Schallgutachten werden die erforderlichen Immissionswerte an allen Immissionsstandorten eingehalten, wenn die Emissionskontingente auf 62/47 (dB(A)/m² (tags/nachts) begrenzt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht im Ergebnis eine sinnvolle gewerbliche Nutzung und bringt die Belange der Wirtschaft mit den Belangen der Wohnbevölkerung zum Ausgleich.

Durch die Umwandlung von 10.645 m² Sandacker in einen Eichenmischwald auf den Flurstücken 68 und 69  der Flur 4 der Gemarkung Bockelskamp, südlich der Ortslage Klein Ottenhaus, wird die Inanspruchnahme  des Naturraumes und des Waldes  ausgeglichen; detaillierte Regelungen hierzu enthält der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan.

Das Plangebiet wird über Braunschweiger Heerstraße erschlossen; neue öffentliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Die Anhörung des Ortsrats  Altencelle erfolgt gemäß § 94 Niedersächsisches  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine; die Kosten für die Erstellung des Umweltberichts, der Gutachten,  der Plangrundlage und die Kosten für die Bereitstellung und Herstellung der naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen werden vom Investor erstellt.

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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Anlagen

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