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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0052/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 für die Zuführung zur Rückstellung für die Celler Heimstiftung (CHS) nach § 117 NKomVG in Höhe von 121.827,41 Euro.

 

Der Rat bewilligt zudem überplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 31.935,41 Euro für die auszuzahlenden Rentenverpflichtungen aus der Schuldübernahme gegenüber der CHS.

 

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Sachverhalt:

Bei der Überleitung des Personals der städtischen Heime auf die Celler Heimstiftung im Jahr 1994 sollte diese versuchen, die Beschäftigten weiter über die VBL zu versichern. Dieses gelang allerdings nicht, weil die Anspruchsvoraussetzungen der Celler Heimstiftung nicht gegeben waren. Aufgrund dessen ist es für 89  Mitarbeiter zu einer Deckungslücke in der Rentenversicherung gekommen, für die die Celler Heimstiftung aufgrund eines Grundsatzurteiles aus dem Jahr 2001 des Arbeitsgerichtes Celle einstehen muss. Die daraus resultierenden voraussichtlichen Belastungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses der CHS in Form einer Rückstellung dargestellt. Die Stadt hat im Jahr 2008 eine Schuldübernahme bzw. einen Schuldbeitritt zu den Rentenforderungen der  ehemaligen Mitarbeiter erklärt. Analog dazu ist im städtischen Haushalt eine Rückstellung abzubilden. Dabei ist zu beachten, dass die Abbildung zeitversetzt erfolgt, da die Jahresabschlüsse der CHS erst deutlich nach den jeweiligen Jahresabschlüssen der Stadt Celle vorgelegt werden. Die Zuführung zur Rückstellung kann im Vorfeld nicht bestimmt werden. Für die Haushaltsplanung 2016 wurden 65.000 Euro in Ansatz gebracht (Produktkonto 111180/4112100). Um die Erstattungsansprüche  der CHS abzubilden, werden jedoch 186.827,41 Euro benötigt. Die Differenz in Höhe von 121.827,41 Euro ist überplanmäßig bereitzustellen.

 

Neben der oben beschriebenen Abbildung der zukünftigen Verpflichtungen aus der Schuldübernahme gegenüber der CHS ist die Stadt auch zur Zahlung dieser Ansprüche verpflichtet. Die Abrechnung erfolgt jährlich über den Liquidator der  CHS. Für diese Auszahlungen waren 2016 Mittel i. H. v. 111.700 Euro eingeplant. Tatsächlich auszuzahlen sind jedoch 143.635,41 Euro. Die Differenz i. H. v. 31.935,41 Euro ist überplanmäßig bereitzustellen. Die Planung dieser Auszahlung gestaltet sich schwierig, weil die Ansprüche der ehemaligen Mitarbeiter einzeln per Gerichturteil beschieden werden müssen.

 

Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen/Mehreinzahlungen aus den Schlüsselzuweisungen vom Land (611100.3111000)

 

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