Mitteilungsvorlage - MV/0058/17
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. 83/2013 der SPD-Fraktion Kommunale Finanzagentur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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23.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit dem Antrag 83/2013 um Stellungnahme zum Konzept der Kommunalen Finanzagentur gebeten, das in anderen EU-Staaten bereits umgesetzt wurde.
Die Erfahrungen mit Banken- und Staatspleiten veranlassten die europäischen Gremien zu einer Verschärfung der Bankenregulierung, die sich u.a. in den Basel III-Regeln manifestiert. Während Banken bis dahin Kommunalkredite (und weitere hochbesicherte Finanzierungsgeschäfte) praktisch unbegrenzt vergeben konnten, sind die Volumina durch eine neue allgemeine Verschuldungsgrenze eingeschränkt. Die Kommunen konkurrieren auf dem Kreditmarkt nun mit allen anderen Nachfragern, wobei die Banken zunehmend das margen-arme Geschäft mit den Kommunen einschränken oder gar einstellen. Die Stadt Celle kann diese Entwicklung bereits seit mehreren Jahren anhand der Rückmeldungen auf die Kreditausschreibungen nachvollziehen.
Unter einer Kommunalen Finanzagentur versteht man eine Einrichtung zur Bündelung des Finanzbedarfs der Kommunen. Die gebündelten Volumina eröffnen bzw. vergünstigen den Zugriff auf Kapitalmarktfinanzierungen. Insbesondere Anleihen sind aufgrund Ihrer Kostenstruktur für einzelne Kommunen sonst eher unattraktiv. Gestaltungsmöglichkeiten wie Rechtsform, Trägerschaft, Haftung, Teilnehmerauswahl und zusätzliche Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Gebietskörperschaften.
Als umfassende Darstellung zur Konzeption der Kommunalen Finanzagentur empfiehlt sich der im Internet frei zugängliche Artikel „Einer für alle, alle für Einen? Kommunale Finanzagentur – ein Überblick“ der Deutsche Bank Research aus dem Jahr 2012.
Hier werden auch die bisherigen Umsetzungen in anderen europäischen Staaten dargestellt. Die Gründe für die Einrichtung, die Ausgestaltung und den Erfolg oder Misserfolg sind sehr individuell an die Rahmenbedingungen in den Ländern gekoppelt. So befindet sich die älteste Kommunale Finanzagentur, die Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG), schon seit einigen Jahren in Auflösung, nachdem einzelne Komplettausfälle das Vertrauen der Anleger beschädigten und der starke Rückgang der kommunalen Verschuldung die Nachfrage nach Neuemissionen senkte. Durch die Autonomie der Schweizer Gemeinden bis hin zur möglichen Insolvenz war die Kapitalmarktteilnahme trotz der ESG stets stark reguliert und teuer.
Die skandinavischen Modelle sowie die holländische NWB unterscheiden sich von der ESG grundlegend durch die Haftung des Staates für seine Gemeinden. Entsprechend können die Teilnehmer im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch auftreten. In Verbindung mit der guten finanziellen Lage der Kommunen führt das zu hohen externen Ratings, einer großen Teilnehmerzahl und vergleichsweise geringen Kosten für Verwaltung, Emission und Haftungsmittel.
Die genannten Kommunalen Finanzagenturen haben keinen direkten Vorbildcharakter für die Bundesrepublik, da die Rahmenbedingungen hier andere sind. Trotz der Autonomie der Kommunen besteht durch den Finanzausgleich eine implizite Haftung untereinander. Die finanzielle Lage variiert indes so stark, dass eine positive Teilnehmerauswahl unter Umständen die Kommunen mit dem größten Finanzierungsbedarf ausschließen würde bzw. deren Teilnahme durch massive Risikoaufschläge verteuern müsste. Nicht zuletzt unterscheidet sich Deutschland von den anderen genannten Staaten auch durch den großen öffentlichen Bankensektor, der in Form des Sparkassenverbandes, der Landesbanken, der Förderbanken und der Spezialinstitute viele Aufgaben einer Kommunalen Finanzagentur übernimmt.
2012 startete eine private Unternehmensgruppe aus dem Finanzmakler-Umfeld den Versuch, eine deutsche Kommunale Finanzagentur als rein privaten Dienstleister zu etablieren (www.kofin.de). Es kam bis heute zu keiner Emission. Die Website wurde lange nicht aktualisiert, die letzte Pressemitteilung zum Projekt stammt aus 2013 und weder Ansprechpartner noch Zentrale sind telefonisch erreichbar oder antworten auf schriftliche Anfragen.
Dennoch sind in der Bundesrepublik erfolgreich kommunale Gemeinschaftsanleihen emittiert worden. Neben der Nürnberg/Würzburg-Anleihe (WKN A1TNFP, 100 Mio. EUR, 10 Jahre Laufzeit, Kupon 1,875%) ist die NRW-Städteanleihe zu besonders erwähnenswert. Bereits viermal wurden hier Volumina von insgesamt über einer Milliarde Euro mit unterschiedlichen Teilnehmern umgesetzt. Begleitet wurden die Kommunen dabei von verschiedenen Bankenkonsortien, die weitestgehend die Beratung, Gestaltung und Platzierung übernehmen.
Abseits des Produktes Anleihe besteht für einzelne und kleinere Kommunen mit dem Schuldscheindarlehen die Möglichkeit des Kapitalmarktzugangs. Schuldscheindarlehen sind standardisierte Kreditverträge mit Investoren, die im Gegensatz zur Anleihe nicht an der Börse gehandelt werden. Jede zweite Kommune nutzt dieses Instrument bereits. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind allerdings die Kosten im Vergleich zum Bankdarlehen sehr genau abzuwägen.
Die Kommunale Finanzagentur ist somit nur eine der Varianten zur Bündelung des Finanzierungsbedarfs. Durch eine gute Vernetzung der Kommunen untereinander sowie mit dem Banken- und Kapitalmarkt lassen sich adäquate Ergebnisse erzielen. Bei zunehmender Nachfrage insbesondere durch steigende Zinsen wird das Konzept aber sicherlich wieder mehr in den Mittelpunkt der Diskussion rücken. Die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Emission niedersächsischer Kommunen wird weiter im Fokus bleiben. Hierzu bedarf es im ersten Schritt einer Nachfragebestimmung, die bereits jetzt vom Niedersächsischen Städtetag sowie der NordLB vorangetrieben wird. Das Feedback der anderen großen selbständigen Städte ist bisher verhalten, da entweder das Schuldenportfolio mittelfristig bereits strukturiert wurde und man auf andere Produkte setzt oder aber die Volumina und Effektivkosten im aktuellen Niedrigzinsumfeld als zu hoch erachtet werden.
Die Stadt Celle sucht weiterhin den regen Austausch mit allen Beteiligten. Mit dem Jahreswechsel hat der zuständige Fachdienst Finanzwirtschaft begonnen, ein aktives Zins- und Kreditmanagement aufzubauen. Hierzu übergibt die bisherige Sachbearbeiterin, die ab März in den Ruhestand tritt, den Aufgabenbereich an einen Kollegen mit langjähriger Erfahrung als Kreditanalyst und Risikocontroller in der Investmentbranche. Der neue Aufgabenbereich beinhaltet neben der Bewertung und Reduzierung der klassischen Kreditrisiken (Refinanzierung, Wertänderung, Zahlungsstromänderung, Kontrahentenauswahl) auch eine ökonomische Vorausschau und eine Vernetzung mit dem Banken- und Kapitalmarkt. Zusätzlich wird ein enger Austausch mit anderen Kommunen und kommunalen Verbänden zum Wissens- und Erfahrungstransfer angestrebt. Die Rahmenbedingungen für künftige Emissionen auf dem Kapitalmarkt werden geprüft und die dafür nötigen Voraussetzungen geschaffen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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45,2 kB
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