Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0405/16-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Celle

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Wg. zwischenzeitlich erfolgter organisatorischer Änderungen in der Verwaltung ist es erforderlich, die Beteiligung an den Stadtfeuerwehrkommandositzungen offener zu formulieren.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine funktionsabhängige Beratung und eine entsprechende zukünftige Flexibilität ermöglicht.

Gegenüberstellung der Änderung des § 8 bis Satz 2:

ALT

§ 8 Stadtfeuerwehrkommando

(1)1Das Stadtfeuerwehrkommando besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern
a)der Stadtbrandmeisterin / dem Stadtbrandmeister als Leitung
b)den zwei stellvertretenden Stadtbrandmeisterinnen / Stadtbrandmeistern
c)den Ortsbrandmeisterinnen / Ortsbrandmeistern und den stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen / Ortsbrandmeistern
d)den bestellten Zugführerinnen / Zugführern und den stellvertretenden / Zugführerinnen / Zugführern der Ortsfeuerwehr Hauptwache

und als Beisitzerinnen / Beisitzer mit beratender Stimme:
e)den Leiterinnen / Leitern der Sondereinheiten (Gefahrgutzug, Tauchergruppe, Führungsgruppe Einsatzleitung)
f)der Schirrmeisterin / dem Schirrmeister
g)der Schriftwartin / dem Schriftwart kraft Amtes
h)der / dem Stadtsicherheitsbeauftragten kraft Amtes
i)der Stadtjugendfeuerwehrwartin / dem Stadtjugendfeuerwehrwart kraft Amtes
j)der Stadtpressewartin / dem Stadtpressewart kraft Amtes
k)der Leiterin / dem Leiter der Stadtfeuerwehrbereitschaft
l)der Stadtbrandschutzerzieherin / dem Stadtbrandschutzerzieher kraft Amtes.

2Andere Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Celle können nach Anhörung des Stadtfeuerwehrkommandos von der Stadtbrandmeisterin / vom Stadtbrandmeister zeitweise oder unbefristet als Beisitzerin / Beisitzer mit beratender Stimme in das Stadtfeuerwehrkommando berufen werden.

NEU

§ 8 Stadtfeuerwehrkommando

(1)1Das Stadtfeuerwehrkommando besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern
a)der Stadtbrandmeisterin / dem Stadtbrandmeister als Leitung
b)den zwei stellvertretenden Stadtbrandmeisterinnen / Stadtbrandmeistern
c)den Ortsbrandmeisterinnen / Ortsbrandmeistern und den stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen / Ortsbrandmeistern
d)den bestellten Zugführerinnen / Zugführern und den stellvertretenden / Zugführerinnen / Zugführern der Ortsfeuerwehr Hauptwache

und als Beisitzerinnen / Beisitzer mit beratender Stimme:
e)den Leiterinnen / Leitern der Sondereinheiten (Gefahrgutzug, Tauchergruppe, Führungsgruppe Einsatzleitung)
f)der Schriftwartin / dem Schriftwart kraft Amtes
g)der / dem Stadtsicherheitsbeauftragten kraft Amtes
h)der Stadtjugendfeuerwehrwartin / dem Stadtjugendfeuerwehrwart kraft Amtes
i)der Stadtpressewartin / dem Stadtpressewart kraft Amtes
j)der Leiterin / dem Leiter der Stadtfeuerwehrbereitschaft
k)der Stadtbrandschutzerzieherin / dem Stadtbrandschutzerzieher kraft Amtes.

2Andere Funktionsträger können nach Anhörung des Stadtfeuerwehrkommandos von der Stadtbrandmeisterin / vom Stadtbrandmeister zeitweise oder unbefristet als Beisitzerin / Beisitzer mit beratender Stimme in das Stadtfeuerwehrkommando berufen werden.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

entfällt

     

entfällt

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

entfällt

     

entfällt

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

---

 

 

 

 

 

(Stephan Kassel)

      Stadtrat

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...