Mitteilungsvorlage - MV/0055/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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23.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Kenntnisnahme
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02.03.2017
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Sachverhalt:
Unterrichtung des Rates über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Aus-zahlungen gem. § 117 NKomVG.
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG gebe ich Ihnen nachstehend die in der Zeit vom 30.11.2016 bis zum 16.02.2017 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen /Verpflichtungsermächtigungen ab 10.000 € zur Kenntnis.
Sachverhalt 2:
Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Gevers im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 38.500 € für den Bau von 4 Fluchttreppen an drei Grundschulen genehmigt.
Die Mehrkosten waren unter Berücksichtigung der ursprünglichen Kostenplanung unerwartet, aber im Rahmen einer gewollten Durchführung sachlich und zeitlich unabweisbar. Da die Maßnahme mit Mitteln aus einem Ansatz 2016 realisiert werden musste (Brandschutzanforderung), war eine überplanmäßige Auszahlung sachlich und zeitlich unabweisbar. Aufgrund der bereits laufenden Maßnahme wäre eine Unterbrechung und Verzögerung unwirtschaftlich.
Eine Deckung konnte seitens des Fachdienstes aus dem Konto für Betrieb gewerblicher Art, Erwerb beweglichen Vermögens (Produktkonto 573400/7831152), erfolgen.
Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.
Sachverhalt 3:
Der Oberbürgermeister hat am 06.01.2017 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 24.300 € für die Personalkosten der Küchenkräfte der Freien Träger bewilligt. Das Einvernehmen wurde mit dem Bürgermeister Gevers gem. § 89 NKomVG hergestellt.
Die Zahlungsverpflichtung der Personalkosten ergibt sich aus den Verträgen zur Personalgestellung mit den Freien Trägern. Mit der Abrechnung des vierten Quartales ist das jetzt ausgeschöpft, so dass der Fachdienst 40 um die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG in Höhe von 24.300 € bittet.
Da bereits Rechnungen vorlagen, die umgehend bezahlt werden mussten, war hier eine Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit 117 NKomVG erforderlich.
Die Deckung kann aus dem Konto 361100/3141000 (Kita, Zuweisung v. Land) erfolgen. Auf diesem Konto sind Mehrerträge in Höhe von 27.000 € als geplant eingegangen.
Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48 kB
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