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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0425/16-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Anfrage AN/0425/16 der AfD wird wie folgt beantwortet:

Die Fragestellung schwankt zwischen Positionen, die den Unterkunftsbereich der Hohen Wende betrifft und Positionen, die die gesamte Celler Zuwanderungsagentur (CZA) betreffen. Die CZA umfasst neben der Flüchtlingsunterkunft Hohe Wende auch die Unterbringung und soziale Betreuung der kommunalen Flüchtlinge im Stadtgebiet und das Bildungsmanagement.

1. Im Haushalt waren für den Umbau eines Teils der ehemaligen Kaserne an der Hohen Wende insgesamt 8,182 Mio. € eingeplant. Die aktuellen Baukosten liegen mit Stand 20.02.2017 bei 7,059 Mio. €, wobei noch nicht alle Rechnungen schlussgerechnet sind. Es sind Aufträge in Höhe von 872T € gebucht, womit nach derzeitigem Stand die Gesamtbaukosten bei rund 8 Mio. € liegen. Der Maximalerstattungsbeitrag durch die BIMA liegt bei 8,48 Mio. €, so dass von einer 100-prozentigen Erstattung auszugehen ist.

 

2. Für den Umbau Hohe Wende sind bisher für einen aufgenommenen investiven Kredit Zinsen in Höhe von 3.087€ angefallen. Diese werden nicht von der BIMA erstattet, sind aber durch den vom Land gezahlten Pauschalbetrag gedeckt.

 

3. Es sind aktuell 47 Personen bei der Celler Zuwanderungsagentur angestellt, der Haushalt weist 55,34 Stellen aus, von denen 40,29 besetzt sind. Die Berufsgruppen können dem Stellenplan 2017 entnommen werden.

4. Die Erstellung des Jahresabschlusses 2016 läuft aktuell. Die Planzahlen für die Jahre 2017 bis 2019 sind im Haushaltsplan aufgeführt. Auf die wesentlichen Erträgen und Aufwendungen geht der Vorbericht ein.

5. Die mit dem Land über 3 Jahre geschlossene Verwaltungsvereinbarung zum Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft an der Hohen Wende sieht eine Platzpauschale von 45€ je zur Verfügung gestelltem Platz (250 Plätze) und Tag vor. Zudem werden die Betriebskosten spitz abgerechnet. Die Einnahmen im Jahr 2017 sind mit 4,613 Mio. € geplant, 2018=4,624 Mio. € und 2019=4,634 Mio. €.

6. Es ist nicht vorgesehen, den Teil der für die Flüchtlingsunterkunft genutzten Liegenschaft zu erwerben. Der Mietvertrag ist mit gleicher Laufzeit wie die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen und bietet die Option einer Verlängerung.

 

 

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Anlagen

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