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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0076/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Anfrage von Hr. Gerlach wird wie folgt durch die Celler Zuwanderungsagentur beantwortet:

1. Gibt es Engpässe in der Versorgung mit Wohnraum?
Mir wurde bekannt, dass es durchaus Probleme mit der Wohnraumbeschaffung gibt, weil jetzt vermehrt Familien-Nachzüge stattfinden. Ist es korrekt, dass die Stadtverwaltung häufig sehr kurzfristig Kenntnis von dem Nachzug/Zuzug erhält, weil die Familiennachzüge generell durch das BAMF gesteuert werden?
Dann wohnt also z. B. ein Mann in einer Wohnung für eine Person und am nächsten Tag wohnen da dann noch eine Frau und fünf Kinder. Ergo ist die Wohnung zu klein, er braucht eine größere, während sich für andere alleinstehende Menschen keine kleine Wohnung am Markt finden lässt.
 

Antwort:

Der Wohnungsmarkt in Celle ist für geflüchtete Menschen weiterhin sehr angespannt. Nicht nur, weil nunmehr vermehrt Familiennachzüge erfolgen, sondern vielmehr, weil generell kaum noch Wohnraum zur Anmietung für geflüchtete Menschen angeboten wird. Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften größerer Mietobjekte haben teilweise bereits eine weitere Überlassung von Wohnraum an oder für geflüchtete Menschen ausgeschlossen. Es stellt sich daher zunehmend immer schwieriger dar, freien Wohnraum im Stadtgebiet anzumieten.

Für Familiennachzüge gilt zudem ein anderes Verfahren, als es bei regulären Zuweisungen durch die Landesaufnahmebehörde der Fall ist. Ein Familiennachzug wird in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Nach erteilter Genehmigung erfolgt meist kurzfristig die Einreise der berechtigten Familienmitglieder. Dies hat zur Folge, dass sich nur eine sehr kurze Zeitspanne für die Suche einer angemessenen Wohnung ergibt, da der vorhandene Wohnraum nach Einreise der bisherigen Familienmitglieder sehr oft nicht mehr ausreicht.

 

2. Wie stellt sich die Situation darüber hinaus in Bezug auf den Nachzug von Familien dar?
Können alle schulpflichtigen Kinder zeitnah in den Schulen integriert werden?
 

Antwort:

Grundsätzlich hat der Familiennachzug Auswirkungen auf alle Bereiche des Schul- und Betreuungssystems im Stadtgebiet. Die Aufsicht über die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen obliegt der Niedersächsische Landesschulbehörde. Eine pauschale Aussage zur zeitnahen Integration in die Schulen ist nicht möglich, da sich die Situation je nach erforderlicher Schulform unterschiedlich darstellt. Abhängig von den benötigten Schulplätzen ist eine zeitnahe Beschulung i.d.R. umsetzbar. Jedoch treten auch wiederkehrend Situationen auf, wo eine zeit- und ortsnahe Beschulung nicht kurzfristig gewährleistet ist. Aktuell müssen Schüler des SEK I – Bereichs z.B. auf Schulen im Landkreisgebiet ausweichen. Generell ist auch die Beschulungssituation sehr angespannt aber größtenteils sichergestellt.

 

3. Gab es bereits Abschiebungen in Heimatländer, wenn ja, wie häufig?

Antwort:

Es gab 18 Abschiebungen in der Zeit von Januar bis November 2016.

4. Gab es Rückführen in andere Länder der EU gemäß Dublin-Abkommen, wenn ja, wie viele und in welche Länder?

Antwort:

7 Verfahren wurden nach dem Dublin-Abkommen durchgeführt (5x Großbritannien, 1x Schweden, 1x Ungarn)

5. Wie werden die Abschiebungen/Rückführungen umgesetzt? Gibt es Nachtabschiebungen?

Antwort:

Die Verfahren werden gem. des Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 24.08.2016 durchgeführt. Dieser sieht auch Nachtabschiebungen vor.

 

 

 

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