Beschlussvorlage - BV/0077/17
Grunddaten
- Betreff:
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Bewerbung auf die 2. Förderperiode "Innovative Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
- Zuständigkeit:
- (Dr. Jörg Nigge)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur
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Vorberatung
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03.04.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.12.2016 beauftragt, eine Bewerbung auf die 2. Förderperiode „Innovative Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung“ vorzubereiten. Vor Antragstellung wird der Betriebsausschuss und der VA erneut informiert und um Beschlussfassung gebeten.
Zielsetzung
- Erprobung und nachhaltige Umsetzung eines innovativen Modells (Integratives Bildungszentrum Celle) zusammen mit dem Lead-Kooperationspartner KIRON Higher Education aus Berlin sowie weiteren Partnern der regionalen Arbeitsmarktakteure und Bildungsträger zur Vorbereitung Geflüchteter auf ein akademisches Studium
- Verwirklichung am Standort Hohe Wende
- Bindung der geförderten Geflüchteten an die Stadt Celle
- Beteiligung und Interesse der Celler Wirtschaft am Projekt
- Wirtschaftlichkeit des Projektes
Die Erreichung der gesetzten Ziele ist nach den vorliegenden Ergebnissen zweifelhaft. Es bestehen wesentliche aktuelle Risiken, und offene Fragen sind nicht abschließend geklärt:
- Nachfrage Geflüchteter zur angestrebten Qualifizierung: Es wird prognostiziert, dass in dem Projektzeitraum von drei Jahren 150 Geflüchtete das Angebot wahrnehmen könnten. Im Stadtgebiet leben rund 1.100 Geflüchtete (Stand: Oktober 2016). Die Altersgruppe von 18 bis 35 Jahre ist mit ca. 400 Personen vertreten. Geht man davon aus, dass 10% bis 15% akademisches Potenzial haben und hiervon 50% Interesse an einer Hochschulqualifizierung hätten, läge die maximale Nachfrage bei 20 bis 30 Personen. Daher müsste mittels Rekrutierungsstrategien über das Stadtgebiet hinaus in der umliegenden Region um Studierwillige geworben werden.
- Nachhaltigkeit: Die Förderperiode endet nach Ablauf von 3 Jahren. Ob sich das Projekt etabliert und wie die Fortführung und Finanzierung nach diesem Zeitraum sichergestellt werden kann, ist nicht vorhersehbar.
- Standort: Der Standort Hohe Wende wird ausgeschlossen. In Anbetracht der zeitlichen Komponente zum Grundstückserwerb und zur Herrichtung der Gebäude aber auch wegen der Größe der auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne zur Verfügung stehenden Gebäude ist er für dieses Projekt ungeeignet.
Alternativ wurde eine Nutzung der städtischen Liegenschaften Schuhstraße 5 und Nordwall 61 (ehemals „Goldene Sonne“) betrachtet. Ein Start an diesem Standort könnte nach erfolgter Herrichtung frühestens 2019 erfolgen. Übergangsweise müsste eine Zwischenlösung durch Anmietung geeigneter Räumlichkeiten gefunden werden.
- Bindung qualifizierte Flüchtlinge an den Standort Celle insbesondere durch Beteiligung und Interesse der Wirtschaft: Ziel des Projektes war es, Flüchtlinge mit akademischen Potenzial in Celle zu halten und diesem Personenkreis einen attraktiven Zuzug zu bieten. Bildung ist ein wesentlicher Faktor zu einer erfolgreichen Integration. Eine schnelle, erfolgreiche Integration wird sich positiv auf das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft und das Verständnis für andere Kulturen auswirken. Ferner können Personen, die eine positive Integration durchlaufen, eine Vorbildposition und Unterstützung für Menschen sein, die ein gleiches oder ähnliches Schicksal erfahren haben. Wichtig für die Bindungswirkung wäre ein starkes Interesse der heimischen Wirtschaft.
Im Projekt war geplant, die Celler Firmen über ein Schnittstellenmanagement einzubeziehen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wie sich die Wirtschaft am Projekt beteiligt und ausreichend Praktika anbieten wird. Die Aufnahmebereitschaft von Praktikant/innen korrespondiert immer mit dem jeweils aktuell vorhandenen Bedarf.
In Celle wird eine zweijährige Vorbereitung auf ein Studium angestrebt. Es steht zu befürchten, dass Studierwillige an weiter entfernte Hochschulen wechseln und voraussichtlich nicht nach Celle zurückkehren.
- Haushaltsbelastung und -risiko: Die Projektkosten betragen lt. Budgetplan rund 4,67 Mio. €. Der Eigenanteil der Stadt Celle liegt bei 20 Prozent, mithin bei rd. 0,93 Mio. €. Einige Positionen wie Eigenanteile Dritter, Personal- und Arbeitsplatzkosten können dagegen gerechnet werden, da z. B. verschiedenste Mitarbeiter nur mit geringen Zeitanteilen am Projekt beteiligt sind. Die zusätzliche Haushaltsbelastung läge dann bei ca. 700.000 € bis Ende 2021. Die Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre und den Ergebnis- und Finanzhaushalt sind unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellt. Ab dem Jahr 2020 sind zusätzlich Gebäudekosten und Abschreibungen sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten berücksichtigt.
Die Frage der Zweckbindung für das Projekt und eine damit gegebenenfalls verbundene Rückzahlungsverpflichtung ist nicht abschließend geklärt. Es ist davon auszugehen, dass eine Frist für den Projektzeitraum von 3 Jahren und darüber hinaus für weitere 5 Jahre gilt.
Fazit:
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und Ergebnisse, empfiehlt die Verwaltung, keine Bewerbung abzugeben. Die Risiken sind in finanzieller Hinsicht und in Erwartung einer erfolgreichen Umsetzung des Projektes kaum kalkulierbar. Bei den Chancen, die sich für die Stadt Celle aus dem Projekt ergeben könnten, handelt es sich im Wesentlichen um weiche Faktoren, die geringer zu bewerten sind als insbesondere die zusätzliche finanzielle Belastung des Haushaltes und der in Frage gestellten Erreichung der gesetzten Ziele. Auch wenn im Projektmanagement verschiedene Strategien zur Minimierung der Risiken entwickelt wurden, bleibt es derzeit unwägbar, ob diese greifen.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht zu rechtfertigen ist, zumal sie durch die Förderung Geflüchteter, die außerhalb des Stadtgebietes Ihren Wohnsitz haben, ihre „kommunale Zuständigkeit“ überschreitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Sollte die Bewerbung abgegeben und der Zuschlag durch die EU erteilt werden, wären folgende finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu erwarten:
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ab 2022 |
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Erträge | 0 € | 928.867 € | 664.360 € | 65.280 € | 812.187 € | 65.280 € |
Aufwendungen | 37.813 € | 810.446 € | 925.030 € | 917.417 € | 131.600 € | 131.600 € |
Saldo | -37.813 € | 118.421 € | -260.670 € | -852.137 € | 680.587 € | -66.320 € |
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IV-Einzahlungen | 0 € | 938.400 € | 456.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
IV-Auszahlungen | 0 € | 1.173.000 € | 570.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Saldo | 0 € | -234.600 € | -114.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Nach dem Jahr 2021 endet die Projektlaufzeit, so dass ab 2022 nur die Abschreibungen aus investierten Mitteln, die Gebäudeunterhaltung und die Auflösungen aus Sonderposten verlässlich prognostiziert werden können.
