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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0068/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 der Stadt Celle „Lüneburger Heerstraße / Nord“, 3. Änderung mit Planzeichnung und Textfestsetzungen sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:OT Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 1,8 km

Größe des Plangebietes:ca. 14,3 ha

geplante Nutzungen:Wohnen

 

Der Rat der Stadt Celle hat die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße / Nord“ am 09.02.2012 beschlossen. Die Veränderungen an der Lage der Bundesstraße und den zugehörigen Verkehrsknoten erforderten eine Anpassung des Bebauungsplanes.

 

Der jüngste Beschluss zur Einleitung des Verfahrens der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgte am 14.05.2014. Parallel zu beiden Aufstellungsbeschlüssen gab es jeweils einen Beschluss zur Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren am 10.05.2012 und 21.05.2014.

 

Mit dem Planverfahren wird das Ziel verfolgt, die Entwicklung von Wohnbauflächen an den geänderten Flächenbedarf für die Trassenführung der neuen Ortsumgehung B 3 anzupassen. Der durch die Verschiebung des Knotenpunktes erweiterte Geltungsbereich soll städtebaulich geordnet und entwickelt und planungsrechtlich gesichert werden. Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die Potentiale einer Nachverdichtung untersucht werden. Ziel ist es, den Wohnwert und die Charakteristik des innenstadtnahen Wohngebietes zu stärken und die Entwicklungspotentiale des Siedlungsgebietes den geänderten Bedingungen anzupassen. Um eine zeitnahe Realisierung von Bauvorhaben zu ermöglichen und das Verfahren nach §13a BauGB nicht zu gefährden, wurde der Geltungsbereich so begrenzt, dass er den planungsrechtlichen Ansprüchen der Innenentwicklung entspricht und die Fortschreibung nach der zeitlich nicht determinierbaren Fertigstellung der Ortsumgehung B3 in einer 4. Änderung erfolgen kann.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB über die frühzeitige Beteiligung 21.11.2016 informiert und um eine Stellungnahme bis 31.12.2016 gebeten. Die amtliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB erfolgte am 26.11.2016.

 

Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 22.03.2017.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

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