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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0089/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Zuschüsse an Träger anderer Kindertagesstätten nach § 117 NKomVG in Höhe von 100.000 € (365100/4318190) für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Sachverhalt:

Die Aufgabe der Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe, die mit der Hilfe Freier Träger ausgeführt wird. Die Ermittlung der Planansätze erfolgt auf der Grundlage des vorherigen Kita-Jahres und lässt sich schwer abschätzen, da keine  Belegungszahlen zu dem Zeitpunkt der Planung vorliegen. Es ist unklar, wie viele Anträge gestellt werden. Bereits mit der Abrechnung des dritten Quartales im November 2016 war der Deckungsring ausgeschöpft, so dass im Rahmen einer Eilentscheidung die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 500.000 € erforderlich wurde (MV/0402/16).

 

Da zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Belegzahlen vorlagen, war nicht absehbar, ob dieser Betrag ausreichend ist. Aufgrund der jetzt vorliegenden Endabrechnungen bzw. der noch ausstehenden Abrechnung, benötigt der Fachdienst 40.2 weitere 100.000 €.

 

Die Deckung kann durch Minderausgaben bei folgenden Konten gewährleistet werden:

361100/4331210 Förderung von Kinder in Tagespflege: 43.200 €

361100/4318463Kommunales Erziehungsgeld: 11.800 €

111190/4521000 Zinsaufwendungen Liquiditätskredite 45.000 €

 

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