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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0093/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Fraktion Linke/BSG bittet zur nächsten Sitzung um eine Aufstellung zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Celle und um Klärung der Frage, inwieweit im Rahmen des Asylverfahrens Rechtsbeistand geleistet werden könne.

 

  1. Aufstellung zu den unbegleiteten minderjährigen in Celle zum Stichtag 01.03.2017

 

Tab. 1Herkunft

 


Tab. 2 Altersstruktur

 

 

 

Tab. 3 Art der Unterbringung und Träger

 

Art der Unterbringung

Anzahl

Träger

UMA Wohngruppen

26

Caritas      11                       

Linerhaus   7                       Lobetal       8                            

Einrichtungen der Jugendhilfe

  5

Vivus 1

VRH   4

Ambulante Betreuung in Wohngemeinschaften

  9

Caritas         2

Lobetal        3 

Linerhaus    4

Gastfamilien

11

 

Insgesamt

51

 

 

 

  1. Amtsvormundschaften und Asylverfahren

 

 

Für 55 UMA besteht zum Stichtag 22.02.2017 eine Amtsvormundschaft. Für 54 UMA wurde ein Asylantrag gestellt. 1 UMA ist abgängig.

6 Verfahren wurden vom BAMF entschieden. In 4 Fällen erfolgte die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes (§ 3 AsylG), in 2 Fällen die Zuerkennung des subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG)


  1. Vertretung im Asylverfahren (näheres s. Anlage 1)

 

„Eine nach europäischem Recht vorgesehene sachkundige Vertretung eines unbegleiteten Jugendlichen ist „grundsätzlich durch das Jugendamt als Vormund gewährleistet. (so BGH, Beschluss vom 04.12.2013, XII ZB 57/13)“.

 

Der Vormund hat im Asylverfahren eine besondere Stellung und verfügt über entsprechende Kenntnisse.

 

Mit Zustimmung des Familiengerichts kann ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden, der das Verfahren anwaltlich begleiten kann. Von einer solchen Möglichkeit wird jedoch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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