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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0047/17-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird nach den Beratungen in den Sitzungen gefasst.

 

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Sachverhalt:

Nach den bisherigen Beratungen sollten verschiedene Auswirkungen der Rückholung von Delegationsbeschlüssen dargestellt werden.

 

Umfassende Redelegation entsprechend dem SPD-Antrag AN/0047/17:

Der genaue personelle Mehraufwand in der Personalverwaltung bei einer umfassenden Aufhebung der Übertragungsbeschlüsse ist ohne tiefergehende Analysen nicht valide feststellbar.

Auf Grundlage einer geschätzten zusätzlichen Bearbeitungszeit von 7 Stunden je Personalauswahlentscheidung und Begleitung der Bewerbenden in den Sitzungen ergeben sich bei 234 Fällen 1.638 zusätzliche Zeitstunden. Ausgehend von einer Stundenarbeitskapazität von 1590 Arbeitsstunden pro Jahr ergibt sich damit ein zusätzlicher Stellenbedarf von einer Stelle = ca. 58.000 € AG-Bruttogesamtkosten.

 

Redelegation der Übertragung für Fälle ab der Besoldungsgruppe 9 bzw. Entgeltgruppe 9b (ehem. gehobener Dienst)

 

In der bisherigen Diskussion wurde die Option erörtert, die Übertragung für Fälle ab der Besoldungsgruppe 9 bzw. der EG 9b zu widerrufen. In 2016 waren dazu insgesamt 19 Einstellungsvorgänge und 13 Eingruppierungs- bzw. Beförderungsvorgänge zu verzeichnen. Eine Stellenmehrung in Stellenanteilen ist rein rechnerisch vorhanden, macht organisatorisch aber keinen Sinn, da die Fallzahlen auf die nächsten Jahre nicht konkret berechnet werden können. Es würde für das vorhandene Personal in der Personalverwaltung schlicht Mehrarbeit und eine zusätzliche Belastung insbesondere durch die Lage der Sitzungen in den Abendstunden bedeuten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vier Personalsachbearbeiterinnen aus familiären Gründen in Teilzeit tätig sind.

 

Diese Konstellation bedeutet aber insbesondere konkrete Mehrarbeit der politischen Gremien. Neben der umfassenden Beteiligung im Vorfeld bei der Erstellung des Anforderungsprofils für die Ausschreibung sind sämtliche Bewerbungsunterlagen zu sichten und eine Vorauswahl zu treffen. In der Folge sind Vorstellungsgespräche zu führen. Dazu werden regelmäßig 6 – 8 Bewerbende mit einem Zeitfenster von 0,5 bis 1 Stunde eingeladen. In der Vergangenheit wurden dazu für die Besetzung der Stellen des ehem. höheren Dienstes gemeinsame Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Ausschusses für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung organisiert, allerdings aus Effizienzgründen und da die Politik der Verwaltung Vertrauen entgegen brachte, nur mit 1 -2 Bewerbenden. Sitzungen müssten erheblich früher beginnen, da es Bewerbenden nicht zuzumuten ist, in späten Abendstunden Gespräche zu führen. An den Vorstellungsgesprächen müssen gesetzlich vorgesehen auch Personalratsvertreter, Schwerbehindertenvertreter und die Gleichstellungsbeauftragte zugelassen werden.

 

Sollten Bewerbende der ersten Wahl im Zuge der folgenden Vertragsverhandlungen absagen oder nur zu anderen Konditionen (beispielsweise höhere Stufenzuordnung in der jeweiligen Entgeltgruppe) kommen wollen, wären kurzfristig neue Entscheidungssitzungen einzuberufen.

 

Im Zuge der Verwaltungseffizienz und der notwendigen Haushaltskonsolidierung sollten die bisherigen Regelungen beibehalten werden. Sie haben sich bewährt. An gesetzliche Regelungen zur sachgerechten Personalauswahl ist und bleibt die Verwaltung gebunden.

Das ggf. umfangreicher werdende Prozedere kann Bewerbende abschrecken, gerade in Bereichen, in denen wir ohnehin mit dem Fachkräftemangel (Ingenieurbereich) zu kämpfen haben und schnelle Entscheidungen notwendig sind, um gute Bewerbende zu halten.

 

Sollten die bisherigen Regelungen bestätigt werden, bietet die Verwaltung an, zu jeder turnusmäßigen Sitzung des AFPV und der darauffolgenden Sitzung des VA eine Liste der vorgenommenen Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen mit Name, Funktion in der Verwaltung und Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe vorzulegen. Dies für alle Fälle, in denen der VA nicht selbst zu entscheiden hatte. Der Vorschlag orientiert sich an den Regel-Informationen zu den erfolgten Vergaben.

 

Unbenommen bleibt dabei, dass der Verwaltungsausschuss in besonders gelagerten Fällen (wie etwa bei Vorlage BV/0100/17) gesondert beteiligt wird. Insofern werden auch zukünftig unbefristete Stellen grundsätzlich im anonymisierten Verfahren ausgeschrieben.

 

In die Änderung ist dem Gesetzestext im NKomVG weiterhin die Option der Versetzung ergänzt worden.

 

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Anlagen

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