Beschlussvorlage - BV/0071/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzvereinbarung zwischen der Stadt Celle und dem Landkreis Celle für Leistungen als Jugendhilfeträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Beteiligt:
- Dezernat II; 20 Finanzwirtschaft; 30 Recht und Vergaben
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Hilfe in schwierigen Lebenssituationen bereitstellen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.04.2017
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Sachverhalt:
Träger der Jugendhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 1 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII). Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind daneben auch solche kreisangehörigen Gemeinden, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen (a.a.O. Abs.2)[1].
Die Finanzierung der Aufgabe regelt eine Finanzvereinbarung zwischen der Stadt Celle und dem Landkreis. Die Finanzvereinbarung aus dem Jahre 2011 wurde zum 31.12.2016 durch die Stadt Celle gekündigt, da insbesondere durch Gesetzesänderungen und Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der stärkeren Inanspruchnahme von Tagespflege und Mutter-Kind-Einrichtungen die vereinbarten Finanzleistungen nicht mehr auskömmlich waren. Ein Ausgleich der Kostensteigerungen der Eingliederungshilfe (Schulbegleitungen im Rahmen der Inklusion) wurde bereits während der Vertragslaufzeit vorgenommen. Der Vertrag enthält nun auch die Möglichkeit der Anpassung des Budgets aus anderen als den auf Gesetzesänderung beruhenden Gründen (Vertrag § 2 Abs. 3).
Nach Verhandlungen mit dem Landkreis erhält die Stadt Celle zukünftig jährlich ca. 1.200.000 € mehr (insgesamt: 9.750.000 €) zur Deckung der Aufgaben (Vertrag § 1 Abs.1).
Da die im bisherigen Vertrag vereinbarte jährliche Dynamisierung auf der Grundlage des Lebenshaltungskostenindexes die Kostensteigerungen der Jugendhilfe nicht ausglichen, wurde vereinbart, den jährlichen Erstattungsbetrag ab 2018 an die Personalkostensteigerungen im öffentlichen Dienst zu knüpfen (s. Vertrag § 1 Abs. 2). Für den Ausgleich in der Vergangenheit wurde mit dem Landkreis eine Einmalzahlung von 650.000 € vereinbart (Vertrag § 3 Abs. 1, zahlbar Mitte 2017).
Die Verpflichtung zu gemeinsamen Entgeltverhandlungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurde auf Wunsch des Landkreises in den Vertrag aufgenommen. Die guten bisher schon bestehenden Kooperationsformen werden i. S. des Vertrages ausgebaut (Vertrag § 3 Abs. 3).
Der Vertrag wurde bereits von den politischen Gremien des Landkreises beschlossen und liegt nun der Stadt zur Ratifizierung vor. Die Vertragslaufzeit ist auf 5 Jahre festgelegt.
Die aus den Verhandlungen hervorgegangene Regelung ist unter Berücksichtigung städtischer Interessen eine gute Grundlage zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Jugendhilfe für die nächsten 5 Jahre.
Der Jugendhilfeausschuss ist in der Sitzung vom 18.01.2017 vertraulich vorab über die Einigung informiert worden.
[1] Celle nimmt die Aufgabe der Jugendhilfe in einem eigenständigen Jugendamt seit Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes 1921 selbständig wahr.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | diverse | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
Erstattung durch den LK | 9.750.000 | Zweckausgaben | ca. 12.000.000 |
Sonstige Einnahmen | ca. 700.000 | Personalausgaben | ca. 2.500.000 |
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| Arbeitsplatzkosten | ca. 550.000 |
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| Gemeinkosten | ca. 800.000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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