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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0440/16-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltsatzung in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

Aktuelle Entwicklungen führten, wie in der Anlage 3 ausgewiesen, zu einem Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 3,34 Mio. €. Die Verschlechterungen ergeben sich in erster Linie aus einem Ausfall in der Gewerbesteuer in Höhe von 2,1 Mio. €. Darüber hinaus muss die Stadt Celle aufgrund einer aktuellen Berechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK) die  Rückstellungen  für Pensionen und Beihilfen um 1,8 Mio. € erhöhen. Alle Änderungen sind in der Veränderungsliste zum Ergebnishaushalt (Anlage 2) aufgeführt.

 

Die Verschlechterung führt wie bereits in der BV/0088/17 ausgeführt, zur Verpflichtung der Erstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes (HSK). Bereits vor der Einbringung des Haushaltes konnte mit dem geänderten Aufstellungsverfahren bei der Haushaltsplanung (Vorgabehaushalt) eine deutliche Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,84 Mio. € erreicht werden. Bei der Haushaltsplanaufstellung waren darüber hinaus die im HSK aufgeführten Maßnahmen „Digitale Zahlungsströme“ und „Barauszahlungen“ im Bereich des Fachdienstes Finanzwirtschaft in Höhe von 31,7 T € berücksichtigt.

 

Aufgrund des kurzfristig aufgestellten Haushaltsicherungskonzeptes konnten noch Ergebnisverbesserungen  in Höhe von 685,6 T € in den Gesamtplan 2017 aufgenommen werden. Neben vielen kleineren Verbesserungen, wirkt sich die Verzinsung des Eigenkapital des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in Höhe von 233,2 T € positiv aus. Bei  Unterhaltungsmaßnahmen konnten Einsparungen  in Höhe von insgesamt 140,1 T € erzielt werden. Bisher nicht eingerechnet wurden die Maßnahmen:

 

-          UVG Vollstreckung, Vollstreckung durch Dritte

-          Optimierung der Vergabestelle

-          Bedürfnisanstalten, Ausgliederung an den Eigenbetrieb

 

Damit legt die Verwaltung nunmehr mit der Anlage 4 einen Gesamtplan 2017 vor, der ein Defizit in Höhe von 2,66 Mio. € ausweist. Die Nettoneuverschuldung hat sich geringfügig auf -165,7 T€ verbessert.

 

Da sich aufgrund der aktuellen Haushaltsänderungen keine Aspekte ergeben, die für einen Ortsteil von besonderer Bedeutung sind, wird hier auf eine Anhörung der Ortsräte gem. § 94 Abs. 1 NKomVG verzichtet.

 

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Anlagen

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