Beschlussvorlage - BV/0440/16-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 Personal
- Zuständigkeit:
- (Dr. Jörg Nigge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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30.03.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.04.2017
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Sachverhalt:
Aktuelle Entwicklungen führten, wie in der Anlage 3 ausgewiesen, zu einem Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 3,34 Mio. €. Die Verschlechterungen ergeben sich in erster Linie aus einem Ausfall in der Gewerbesteuer in Höhe von 2,1 Mio. €. Darüber hinaus muss die Stadt Celle aufgrund einer aktuellen Berechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK) die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen um 1,8 Mio. € erhöhen. Alle Änderungen sind in der Veränderungsliste zum Ergebnishaushalt (Anlage 2) aufgeführt.
Die Verschlechterung führt wie bereits in der BV/0088/17 ausgeführt, zur Verpflichtung der Erstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes (HSK). Bereits vor der Einbringung des Haushaltes konnte mit dem geänderten Aufstellungsverfahren bei der Haushaltsplanung (Vorgabehaushalt) eine deutliche Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,84 Mio. € erreicht werden. Bei der Haushaltsplanaufstellung waren darüber hinaus die im HSK aufgeführten Maßnahmen „Digitale Zahlungsströme“ und „Barauszahlungen“ im Bereich des Fachdienstes Finanzwirtschaft in Höhe von 31,7 T € berücksichtigt.
Aufgrund des kurzfristig aufgestellten Haushaltsicherungskonzeptes konnten noch Ergebnisverbesserungen in Höhe von 685,6 T € in den Gesamtplan 2017 aufgenommen werden. Neben vielen kleineren Verbesserungen, wirkt sich die Verzinsung des Eigenkapital des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in Höhe von 233,2 T € positiv aus. Bei Unterhaltungsmaßnahmen konnten Einsparungen in Höhe von insgesamt 140,1 T € erzielt werden. Bisher nicht eingerechnet wurden die Maßnahmen:
- UVG Vollstreckung, Vollstreckung durch Dritte
- Optimierung der Vergabestelle
- Bedürfnisanstalten, Ausgliederung an den Eigenbetrieb
Damit legt die Verwaltung nunmehr mit der Anlage 4 einen Gesamtplan 2017 vor, der ein Defizit in Höhe von 2,66 Mio. € ausweist. Die Nettoneuverschuldung hat sich geringfügig auf -165,7 T€ verbessert.
Da sich aufgrund der aktuellen Haushaltsänderungen keine Aspekte ergeben, die für einen Ortsteil von besonderer Bedeutung sind, wird hier auf eine Anhörung der Ortsräte gem. § 94 Abs. 1 NKomVG verzichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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169,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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169,8 kB
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