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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0091/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat am 06.03.2017 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 36.700 € für die laufende Maßnahme Umsetzung Nahverkehrsplan (541000-0960071-7872075) genehmigt.

 

Die Erhöhung der Mittel resultiert aus nicht vorhersehbaren Erschwernissen bei der Durchführung. Insbesondere folgende Positionen führten dabei zu der Kostensteigerung:

 

-          Betonaufbruch

Es wurden deutlich größere Fundamente beim Abbruch von LSA Masten und in Beton verlegte Oberflächenbefestigung vorgefunden.

 

-          Taktiles Blindenleitsystem

Für die Herstellung der Auffinde-, Sperr- und Leitfelder mussten die angrenzenden Bereiche großflächiger angepasst werden. Da zum Teil kein ausreichender Unterbau vorhanden war, musste dieser im größeren Umfang hergestellt werden.

 

-          Kontrolle der Arbeitsstellensicherung

Es entstanden Mehrkosten durch eine längere Bauzeit als ursprünglich erwartet.

 

 

Das Einvernehmen wurde gem. § 89 NKomVG hergestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus der abgeschlossenen Maßnahme Trennung des MW-Kanals im Hehlentor, Münzstraße (538100-7872304).

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

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