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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0122/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Entgeltordnung für Kindertagestätten der Stadt Celle und die Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Celle in den beigefügten Fassungen zum 01.08.2017.

 

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Sachverhalt:

Um die vom Rat beschlossene Eigenbeteiligung der Eltern an den Betriebskosten in Höhe von 25 % zu realisieren, müssen die Entgelte angepasst werden. Diese Beträge sind auch in § 8 der Tagespflegesatzung zu übernehmen, da sich die Kosten in der Tagespflege nach den Entgelten für Kindertagesstätten richten (§ 8 Abs. 3 Nr.1 u. 4 Tagespflegesatzung).

 

Grundlage ist die Kostenkalkulation bis zum 31.12.2016.

 

Die Essenpauschale ist aufgrund der gestiegenen Kosten ebenfalls anzupassen. Gründe dafür sind zum einen die gestiegenen Personalkosten. Zum anderen sind Mehrkosten entstanden, da für die Essenanlieferung von der Küche in die Einrichtungen ein Transportunternehmen beauftragt werden musste. Das DRK, das bis dahin die Transporte übernommen haben, haben diese Leistung aus organisatorischen Gründen gekündigt.


 

Zusammenstellung der verschiedenen Kalkulationskosten

 

Betreuungseinheiten

aktuell1.291

Vorjahr1.269

Personalkosten (Overhead)

598.480 €

601.880 €

Personalkosten (Verwaltung)

348.632 €

337.477 €

Personalkosten (KiTa)

6.295.966 €

5.859.782 €

Personalnebenkosten

55.650 €

32.129 €

Pers.-Kostenanteil Früh-, Spätdienst

-159.749 €

-184.950 €

Gebäudekosten / Inventar

416.728 €

383.665 €

Bewirtschaftungskosten

445.172 €

412.297 €

Unterh. Außenanlagen

120.652 €

115.861 €

Zinsen für Zuschüsse

-72.107 €

-69.674 €

Sonstige Kosten

86.698 €

75.267 €

Gesamt

8.136.122 €

7.563.732 €

 

 

 

Kosten je Einheit bei 100% Auslastung pro Jahr

 

6.301,94 €

Kosten je Einheit bei 100% Auslastung pro Monat

 

525,16 €

Kosten je Einheit bei 98 % pro Jahr (Vorjahr 95%)

 

6.430,55 €

Kosten je Einheit bei 98 % pro Monat (Vorjahr 95%)

 

535,88 €

Elternanteil bei 98 % (Vorjahr 95%)

 

133,97 €

Elternanteil Kosten je Stunde

 

33,49 €

 

 

 

 

 

 

Elternanteil

bisher

Neu

(gerundet auf volle €)

Halbtagsplatz

136,00 €

139,00 €

¾ Gruppe

201,00 €

206,00 €

Ganztagsplatz

255,00 €

261,00 €

Integrationsgruppe (5 Stunden)

168,00 €

173,00 €

Zusätzliche Dienste je Stunde

33,00 €

34,00 €

Krippe (halbtags)

146,00 €

149,00 €

Krippe ( ¾ )

216,00 €

221,00 €

Krippe (ganztags)

286,00 €

293,00 €

Hort

76,00 €

77,00 €

Hort in den Ferien

38,00 €

39,00 €

Hort freitags

21,00 €

22,00 €

Hort Ferien wochenweise

64,00 €

70,00 €

Betreuung bis 19 Uhr

66,00 €

68,00 €

Früh-/Spätdienst je ½ Stunde

16,50 €

17,00 €

Bringe- und Abholzeit

16,50 €

17,00 €

Elternanteil Mittagessen

51,00 € Pauschale

60,00 € Pauschale

 

 

Die Änderungen (fettgedruckt) sind in die als Anlage beigefügte Entgeltordnung eingearbeitet.

 

Diese Beträge sind auch in § 8 der Tagespflegesatzung zu übernehmen, da sich die Kosten der Tagespflege nach den Entgelten von Kindertagesstätten richten (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 u. 4 Tagespflegesatzung). Grundlage ist die Kostenkalkulation bis zum 31.12.2016.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

365100 Städtische Tageseinrichtungen für Kinder

361100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Benutzungsentgelte Kita

    ca.     6.200 €

Zuschüsse an Tr. and. KiTa

ca.  - 21.000 €

Erträge Verpflegungsverkauf

ca.  16.500 €  

     

     

Folgejahr

     

Folgejahr

     

Benutzungsentgelte Kita

ca. 15.000 €

Zuschüsse an Tr. and. KiTa

ca. - 52.500 €

Erträge Verpflegungsverkauf

ca. 39.500 €

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

2017-   43.700 €

 

Folgej.- 107.000 €

 

 

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 


Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

Erster Stadtrat

Herr Bertram

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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