Beschlussvorlage - BV/0125/17
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle "Einzelhandel Celler Heerstraße Ost - Garßen" mit örtlichen Bauvorschriften - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- 30 Recht und Vergaben
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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11.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.05.2017
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Garßen
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21.09.2015 bis zum 20.10.2015 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.09.2015 bis zum 20.10.2015. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Der Ortsrat Garßen ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.09.2016 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle (Stand 27.07.2016) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.09.2016 bis zum 13.10.2016 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.09.2016 bis zum 13.10.2016.
Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Celle (Stand 10.03.2017) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 21.03.2017 bis zum 04.04.2017 erneut öffentlich ausgelegen. Parallel dazu erfolgte die erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. BauGB in der Zeit vom 17.03.2017 bis zum 04.04.2017.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (sowie nach § 4a Abs. 3) BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 02.04.2017 wird entsprochen.
Der Stellungnahme eines Bürgers mit Schreiben vom 27.03.2017 wird teilweise entsprochen.
Der Stellungnahme des Ortsrates Garßen in der Sitzung am 14.09.2016 wird teilweise entsprochen.
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Garßen
Entfernung zum Stadtzentrum:5,1 km
Größe des Plangebietes:7064 m²
geplante Nutzungen:Mischgebiet
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Grundstücke 153/5 und 155/4 der Flur 6 in der Gemarkung Garßen schaffen, um einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb mit ergänzenden Nutzungen zu errichten. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Auftrag des Vorhabenträgers „Projektentwicklung Rainer Gloy e.K.“ durch das Planungsbüro infraplan, Celle durchgeführt.
Das Plangebiet liegt an der Einmündung der Alvernschen Straße (K 29) in die Celler Heerstraße (B 191) im Ortsteil Garßen und hat eine Größe von 0,54 ha. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und soll zukünftig als Mischgebiet für einen Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb dienen. Im Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Celle wird der Standort als geeignet für einen ergänzenden Nahversorgungsbetrieb dargestellt.
Ein Bebauungsplan für den Geltungsbereich existiert nicht und im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist eine Mischbaufläche dargestellt. Durch die angrenzende Wohnbebauung ist die geplante gewerbliche Nutzung Teil eines größeren Mischgebietes. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, eine Änderung des FNP ist nicht notwendig.
Der geplante Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb wird eine Verkaufsfläche von max. 800 m² und eine Geschossfläche von max. 1200 m² haben. Es handelt sich also um einen nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine maximale Gebäudehöhe von 10 m festgesetzt. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt von der Alvernschen Straße. Entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen werden zur Eingrünung Hecken gepflanzt. Als Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung wird die Ladezone eingehaust und eine Anlieferung während der Nachtzeiten wird ausgeschlossen. Als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft wird eine externe Ausgleichsfläche geschaffen.
Die Anhörung des Ortsrates Garßen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 14.09.2016. Der Ortsrat Garßen hat den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften abgelehnt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,5 kB
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2
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2,3 MB
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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269,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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