Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0130/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohnbauflächen Regeberg“ wird beschlossen (§2 Abs. 1 BauGB).

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebiets: Wietzenbruch, südlich der Straßen Regeberg und Kanaltrift, angrenzend an den Flugplatz Wietzenbruch.

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,3 km (Stadtkirche)

Größe des Geltungsbereichs:   ca. 2,8 ha

Geplante Nutzungen:               Wohngebiet

 

Um der weiterhin großen Nachfrage an Baugrundstücken auf dem Celler Stadtgebiet zu entsprechen, beabsichtigt die Stadt Celle die Ausweisung von Wohnbauflächen am süstlichen Rand des Siedlungskörpers von Wietzenbruch. Dies erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Wohngebiet am Regeberg“.

 

 

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist der Änderungsbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Eine überwiegende Wohnnutzung lässt sich aus dieser Vorgabe nicht entwickeln, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplans hin zu Wohnbauflächen erforderlich ist. Diese soll im Parallelverfahren erfolgen.

 

Die Anhörung des Ortsrates Wietzenbruch erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...