Beschlussvorlage - BV/0131/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Celle "Wohngebiet am Regeberg" Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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11.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt:
Lage des Plangebiets: Wietzenbruch
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,3 km (Stadtkirche)
Größe des Geltungsbereichs: ca. 5,5 ha
Geplante Nutzungen: Wohngebiet
Um der weiterhin großen Nachfrage an Baugrundstücken auf dem Celler Stadtgebiet zu entsprechen, beabsichtigt die Stadt Celle die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung eines Wohngebietes auf siedlungsnahen Freiflächen. Diese liegen im Sinne eines schonenden Umgangs mit zusätzlich versiegelten Flächen unmittelbar am Siedlungsrand und bilden derzeit eine Lücke zwischen den bestehenden, bereits bebauten Flächen.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des Siedlungskörpers von Wietzenbruch an der Straße Regeberg. Diese teilt das Gebiet in einen nordöstlichen und einen südwestlichen Teilbereich:
Der nordöstliche Bereich grenzt im Nordwesten an die Straße Regeberg und den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 (1. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Kanaltrift“ an. Nordöstlich endet er kurz vor der Straße Kanaltrift. Im Südosten und Südwesten wird der Teilbereich durch den Flugplatz Wietzenbruch begrenzt.
Der südwestliche Teil grenzt im Westen an die Straße Steindamm und den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 (2. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Wietzenbruch-Süd“. Im Norden wird dieser Teil durch eine Hofanlage sowie mehrere Wohnhäuser begrenzt. Im Osten schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 (1. Teil) der Stadt Celle „Wohngebiet Kanaltrift“ an. Die südliche Grenze dieses Bereichs bildet die Straße Regeberg. Die genaue Abgrenzung des Planbereichs ist dem beigelegten Lageplan zu entnehmen.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle sind die Flächen nördlich der Straße Regeberg als Wohnbauflächen dargestellt. Die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen lassen sich daraus entwickeln. Die südlich der Straße Regeberg anschließenden Flächen sind als gemischte Bauflächen, bzw. im Osten als Grünflächen ausgewiesen. Für diesen Bereich wird eine Änderung des Flächennutzungsplans hin zu Wohnbauflächen erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren durch die 97. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle erfolgen.
Die Anhörung des Ortsrates Wietzenbruch erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: Zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden absehbar eine schalltechnische Untersuchung und ein floristisch-faunistisches Gutachten benötigt. Durch die intensivierte Nutzung der betreffenden Flächen kann zudem ein Ausbau der vorhandenen Verkehrs-, sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur notwendig werden.
Die dadurch entstehenden Kosten sind beim aktuellen Stand der Planung noch nicht ermittelt.
Auswirkung für Integration: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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279,2 kB
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