Beschlussvorlage - BV/0140/17
Grunddaten
- Betreff:
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Städtebauförderung; Programmanmeldungen für das Programmjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- 20 Finanzwirtschaft; Dezernat I
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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11.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Blumlage/Altstadt und Neuenhäusen
Beschlussvorschlag:
Die Fortführungsanträge für das Programmjahr 2018 für die Gebiete Stadtumbau West Allerinsel und Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2018 im investiven Finanzhaushalt eingestellt.
Sachverhalt:
- allgemeines zur Finanzierungs- und Fördersystematik der Städtebauförderung
Das Finanzierungssystem der Städtebauförderung basiert auf dem Drittelprinzip. Die förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu zwei Dritteln von Bund und Land gegenfinanziert. Voraussetzung, um mit einem Gebiet in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen zu werden, ist eine sogenannte Programmanmeldung (PA), die dem Land Niedersachsen vorzulegen ist. Die Kommune hat sich bereits bei erstmaliger PA zur Gegenfinanzierung der geschätzten Gesamtkosten zu verpflichten und die Mittel entsprechend nach dem Bruttoprinzip in voller Höhe im mehrjährigen Investitionsprogramm einzustellen.
Für die als Gesamtmaßnahme in Durchführung befindlichen Städtebaufördergebiete Allerinsel und Altstadt sind jährlich zum 01.06. auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern Fortführungsanträge zu stellen. Mit diesen Fortführungsanträgen werden innerhalb des vor erstmaliger Aufnahme festgestellten voraussichtlichen Gesamtkostenrahmens jährlich Fördermittel eingeworben, um die für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Projekte und Maßnahmen umsetzen und damit die festgelegten Sanierungsziele erreichen zu können.
Die Bewilligung wird in der Barauszahlung auf vier bis fünf Jahre gestreckt. Die Summe der Bewilligungen aus den einzelnen Jahren bildet zusammen mit dem städtischen Eigenanteil den sogenannten Bruttokostenrahmen, innerhalb dessen die Kommune gefahrlos Verpflichtungen eingehen kann.
Diese jährlichen Barmitteltranchen stehen jeweils nur für zwei Haushaltsjahre zum Abruf nach Durchführungsstand zur Verfügung. Sie können bei besonderer Begründung auf Antrag in ein drittes Jahr übertragen werden. Sie verfallen nach Ablauf dieser Zeiträume, werden dann also umverteilt auf andere Gesamtmaßnahmen in anderen Kommunen in Niedersachsen. Die Verwaltung und auch der Sanierungsträger haben diesen Umstand bei der Durchführung im Blick und müssen durch geschickte Projektsteuerung dem entgegenwirken. Ausgelöst durch die mit der Föderalismusreform geforderte zügige Durchführung weist die NBank zusätzlich bereits im Frühjahr eines Jahres die Programmstädte auf diesen Umstand hin.
In der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Gesamtmaßnahmen können zu einzelnen Projekten und Maßnahmen zusätzlich nicht förderfähige Kostenanteile entstehen. Diese sind von der Stadt bereitzustellen und werden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit dargestellt. Die nichtförderfähigen Anteile lassen sich endgültig erst mit Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme abschließend beziffern. Eine Bewilligung einzelner Projekte und Maßnahmen durch die NBank erfolgt vorher nicht. Gleichwohl werden zu besonderen Vorhaben in Abstimmungsgesprächen mit der NBank zeitnah die Förderfähigkeiten geklärt.
Im Folgenden werden Informationen zum Stand der Umsetzung in den einzelnen Gebieten gegeben und in Kürze dargelegt, in welcher Höhe weitere Fördermittel angemeldet werden sollen.
a) Stadtumbau West Allerinsel
Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen der Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in solchen Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Allerinsel erstmalig 2009 in die Förderung aufgenommen.
Im 1. Entwicklungsabschnitt wurden die hochwasserunabhängigen Maßnahmen im vergangenen Jahr weitestgehend umgesetzt. Hierzu gehören der barrierearme Ausbau der beiden Treppenanlagen zum Hafenbecken sowie die nördlichen und südlichen Umfassungsbauwerke. Bis Ende des Jahres 2016 wurden alle Maßnahmen der weiteren Hafenausstattung fertiggestellt.
Die Gemeinbedarfseinrichtung „hafen21“ wurde fertiggestellt und am 21.05.2016 den Nutzern im Rahmen des Hafenfestes / Tag der Städtebauförderung übergeben.
Daneben erfolgten weitere Rückbauten im Bereich südlich des Hafenbeckens sowie im Bereich der Hafenstraße (Restgebäudeabbrüche Bereich ehemalig DLRG/Yachtclub, Rückbau Rampe Hafenstraße 28) sowie Bodensanierungen auf dem Gelände Los 1 zur Vorbereitung der zukünftigen Wohnbauflächen.
Der Sanierungsrahmenplan wurde fertiggestellt und für verbindlich erklärt sowie als Vertragsbestandteil für die Kaufverträge umgearbeitet. Er muss auch zukünftig weiter an neue Planungssituationen angepasst werden. Derzeit erfolgen die Überarbeitung der Entwürfe der Wohnbauplanungen gemäß den Vorgaben des Preisgerichts sowie die konkreten Kaufvertragsverhandlungen.
Der Bebauungsplan Nr. 138 der Stadt Celle, 1. Teil Allerinsel, welcher im Wettbewerb eine Leitlinie für die Entwürfe darstellte, wird nun als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche Regelungen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Projekte und die Bindung der Investoren an die Wettbewerbsergebnisse als Grundlage für die Investitionsumsetzung werden im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages oder ggf. in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen getroffen. Die zweite Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte im März 2017. Der Bebauungsplan soll noch in 2017 beschlossen werden.
Die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans wird derzeit erarbeitet. Im Zuge dessen wurden ab September 2016 Gespräche mit allen Bewohnern, Firmen und Vereinen der Allerinsel geführt, und Anregungen und Kritik in den Planungsprozess mit einbezogen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Fortschreibungsprozess ist für Mitte 2017 geplant. Im Vorfeld werden die Entwürfe in den politischen Gremien vorgestellt werden. Nach der Einarbeitung und Abwägung der Stellungnahmen, wird die Fortschreibung des Rahmenplanes durch den Rat der Stadt Celle beschlossen werden.
Die Vorplanungen für die Erschließungsmaßnahmen im 1. Entwicklungsabschnitt sind abgeschlossen. Mit den Bauarbeiten an den Straßen und Plätzen wurde im November 2016 begonnen. Zunächst werden bis Anfang 2017 die Baustraßen mit den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie im Endausbau der Platz auf der Ostseite der Treppenanlage hergestellt. Der Endausbau der Straßen und des Hafenplatzes West wird erfolgen, wenn die hochbaulichen Arbeiten auf den angrenzenden Wohnbaufeldern abgeschlossen sind.
Der Bau der Wasserzugänge, der beiden Platzbereiche, der Grünflächen und die beiden genannten Promenaden bilden in ihrer Gesamtheit die neue Haupterschließung der ersten neuen Wohnquartiere auf der Allerinsel.
Die Hafenstraße ist von den Bauarbeiten nicht betroffen. Hierfür wurde im November 2016 die Entwurfsplanung zur Sanierung der Hafenstraße in drei Varianten beauftragt. Die weiteren Planungen und Umsetzungen der Erschließungen müssen angepasst an die Rahmenplanfortschreibung erfolgen.
Für 2017/2018 sind weitere Untersuchungen und Sanierungsarbeiten hinsichtlich Bodenverunreinigungen in den weiteren Entwicklungsbereichen vorgesehen.
Um eine zügige Durchführung gewährleisten zu können, sollen mit der Programmanmeldung für das Jahr 2018 u. a. weitere Fördermittel für die Entwicklung der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Allerinsel entsprechend der Einzelmaßnahmen aus der Kostenübersicht im städte-baulichen Rahmenplan angemeldet werden (Aufstellung Anlage 1). Unter anderem werden zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen Modernisierungsgutachten, Altlastengutachten sowie Verkehrswertgutachten vorgesehen. Außerdem werden Maßnahmen wie Planung und Baugrunduntersuchung zur Erschließungsmaßnahme Hafenstraße in der Kostenplanung für 2018 berücksichtigt.
b) Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle
Mit Hilfe des Programms sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden. Vorrangig sollen die Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Gebäuden eingesetzt werden.
Im vergangenen Jahr wurden für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen acht Förderverträge geschlossen. Für weitere acht Maßnahmen aus den vorangegangenen Jahren sind im selben Zeitraum Förderzuschüsse ausgezahlt worden.
Für Modernisierungsvoruntersuchungen sind im selben Zeitraum drei Kostenzusagen erfolgt. Für acht Voruntersuchungen aus den vorangegangenen Jahren sind Zuschüsse ausgezahlt worden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Eigentümerversammlung sowie erstmalig ein Werkstattgespräch mit Planern und Architekten durchgeführt.
Darüber hinaus berichtete die örtliche Presse immer wieder sehr umfangreich über geförderte Baumaßnahmen privater Eigentümer.
Ende des Jahres tagte erstmals der Arbeitskreis Städtebaulicher Denkmalschutz in Niedersachsen hier in Celle. Diese vom Nds. Ministerium f. Soziales, Gesundheit und Gleichstellung initiierte Tagungsreihe wird alle zwei bis drei Jahre durch eine niedersächsische Kommune durchgeführt, die mit einer Durchführungsmaßnahme in dem Förderprogramm aufgenommen ist.
Im Juni letzten Jahres wurde das neue Sanierungsbüro in der Mauernstraße 50 bezogen. An drei Tagen in der Woche außerhalb der Ferienzeiten, Mo. von 09:00 – 13:00 Uhr, Di. von 13:00 – 17:00 Uhr sowie Do. von 09:00 – 13:00 Uhr ist das Büro besetzt.
Die Planung und Entwicklung des Bauvorhabens für das ehemalige Feuerwehrareal an der Bergstraße wurde weiter fortgesetzt. Inzwischen ist das Grundstück an den Investor verkauft worden. Die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück sind als erste Ordnungsmaßnahme durchgeführt worden. Mit der Neubebauung wurde bereits begonnen.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme stehen derzeit ca. 3,5 Mio € an freien Mitteln zur Verfügung. Davon werden für ca. 1,6 Mio € bereits verbindliche Verhandlungen geführt. Die verbleibenden 1,9 Mio € können sofort mit neuen Maßnahmen belegt werden.
Die freien Mittel setzen sich aus bereits bewilligten Mitteln von der NBank und aus zweckgebundenen Einnahmen zusammen. Gemäß der Förderrichtlinie des Landes müssen dabei die zweckgebundenen Einnahmen vorrangig vor den bewilligten Mitteln ausgegeben werden. Dies kann zu Engpässen bei Abruf von bereits bewilligten Mitteln zum Jahresende führen. Derzeit wird geprüft, wieviel Fördermittel bis zum 31.12.2017 noch zur Auszahlung kommen. Gegebenenfalls wird eine Umschichtung dieser Mittel auf Folgejahre beantragt. Für das Programmjahr 2018 werden daher auch keine weiteren Fördermittel beim Land eingeworben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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27 kB
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